Zum derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren um
die Vergabe von Studienplätzen in der Humanmedizin erklärt Hendrik
Lange (Foto), hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Landtag
von Sachsen-Anhalt:
„Seit Jahren ist der Mangel an Studienplätzen in der Humanmedizin ein
großes Problem. Immer häufiger klagen sich Studierende in die
Studienrichtung ein.
Es ist dringend notwendig, dass in der Humanmedizin mehr Studienplätze
geschaffen werden. Seit Jahren wird, insbesondere auch hier in
Sachsen-Anhalt, der Mangel an Ärzten beklagt. Gleichzeitig werden
Zehntausende Bewerberinnen und Bewerber deutschlandweit abgewiesen.
Hinzu kommen lange Wartezeiten, die oft unzumutbar sind.
Die Regelungen zum Numerus-Clausus sind ein Ausdruck der
Mangelverwaltung. Die Prüfung, ob sie noch zeitgemäß und mit dem
Grundgesetz vereinbar sind, ist jetzt die Aufgabe der Richter in
Karlsruhe. Generell gilt: Die Freiheit der Berufswahl ist ein hohes
Gut. Ein Numerus Clausus kann daher nur das letzte Mittel sein.“
Magdeburg, 4. Oktober 2017