header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 19. März 2021

  1. Verbot des Kükentötens
    Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf
  2. Schutz von Versuchstieren
    Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf
  3. Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  4. Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMJV im Oktober 2019
    Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage


01. Verbot des Kükentötens

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes für ein Verbot des Kükentötens (19/27630) vorgelegt. Mit dem Gesetz will die Regierung das Verbot des Tötens von Hühnerküken der Art Gallus Gallus in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Das Verbot soll auch die Zucht- und Vermehrungstiere betreffen. Ebenso verboten werden sollen Eingriffe an einem Hühnerei und der Abbruch des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos verursachen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten in Stufen: Das Verbot für die Tötung von Hühnerküken soll vom 1. Januar 2022 an gelten, das Verbot für die Eingriffe am Hühnerei und für den Abbruch des Brutvorgangs erst vom 1. Januar 2024 an. Damit will die Regierung der Branche Zeit gegeben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.



02. Schutz von Versuchstieren

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes zum Schutz von Versuchstieren vorgelegt (19/27629). Laut Regierung wurde die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Deutschland im Jahr 2013 durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie durch den Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und einer Änderung der Versuchstiermeldeverordnung in nationales Recht umgesetzt. Es habe sich aber gezeigt, dass ein Teil der Richtlinie nicht hinreichend deutlich umgesetzt worden sei, heißt es weiter. Die EU-Kommission hat am 25. Juli 2019 die Bundesrepublik aufgefordert, tätig zu werden, um die Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Die Gesetzesänderung solle nun dazu dienen, einzelne Vorschriften zu ändern, um die Richtlinie komplett umzusetzen und die Vorgaben zu konkretisieren, schreibt die Regierung.



03. Neuregelung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt (19/27670). Zur Begründung heißt es darin, im Bereich des anwaltlichen Gesellschaftsrechts bestehe Handlungsbedarf, da das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Regelungen zum zulässigen Gesellschafterkreis und den Mehrheitserfordernissen in interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften unter Beteiligung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für teilweise verfassungswidrig erklärt habe. Zudem sei das geltende Berufsrecht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften unvollständig und inkohärent. Darüber hinaus seien zahlreiche Einzelpunkte im Bereich des Berufsrechts reformbedürftig.

Vorgesehen ist laut Entwurf eine umfassende Neuregelung des Rechts der Berufsausübungsgesellschaften in der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz, die die Einzelfallentscheidungen des BVerfG berücksichtigt. Ziel sei es, der Anwaltschaft und den Steuerberatern gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit zu gewähren, weitgehend einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für alle anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zu schaffen und die interprofessionelle Zusammenarbeit zu erleichtern. Außerdem werde die Berufsausübungsgesellschaft als zentrale Organisationsform anwaltlichen, patentanwaltlichen und steuerberatenden Handelns anerkannt. Über die Neuregelung des Gesellschaftsrechts hinaus modernisiert der Entwurf das Berufsrecht. Wie es darin heißt, setzen die mit dem vorgelegten Entwurf geplanten Änderungen voraus, dass der am 18. November 2020 vom Kabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vor dem vorgelegten Entwurf in Kraft tritt. Der Bundestag stimmt am 24. März 2021 ohne Aussprache über die Vorlage ab, die in den Rechtsausschuss überwiesen werden soll.



04. Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Dunkelfeld bei der Kriminalitätsbelastung der deutschen und der nicht-deutschen Wohnbevölkerung ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27501) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26919). Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Neigung von Kriminalitätsopfern, Anzeige zu erstatten, höher ist, wenn der Täter in ihrer Wahrnehmung einer fremden ethnischen Gruppe angehört beziehungsweise einen Migrationshintergrund aufweist. Migranten würden im Falle der Begehung von Straftaten also eher angezeigt als Täter ohne Migrationshintergrund. Es sei daher wahrscheinlich, dass das Dunkelfeld bei durch Menschen mit Migrationshintergrund verübten Straftaten einen geringeren Umfang hat als das der von Einheimischen verübten Delikte - zumindest bei den Straftaten, bei denen das Dunkelfeld vom Anzeigeverhalten der Opfer abhängig ist.

Anders verhalten könnte es sich der Vorlage zufolge bei den sogenannten opferlosen Delikten wie etwa illegalen ökonomischen Aktivitäten im Bereich der Drogenkriminalität oder gegen die Allgemeinheit gerichteten Straftaten. "Die vorliegenden Erkenntnisse beziehen sich auf das Anzeigeverhalten gegenüber Personen mit (wahrgenommenem) Migrationshintergrund, der nicht zwangsläufig mit dem Status als Ausländer verbunden ist (viele Personen mit Migrationshintergrund besitzen ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit), der den Opfern von Straftaten in den meisten Fällen nicht bekannt sein dürfte", heißt es in der Antwort weiter.

Insofern Ausländer eine Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund darstellen, sei jedoch davon auszugehen, "dass der Befund eines erhöhten Anzeigerisikos bei Begehung einer Straftat auf sie übertragbar ist und der Anteil der nicht-angezeigten Delikte, die von Ausländern begangen wurden, geringer ist als der entsprechende Anteil an den von Deutschen begangenen Straftaten", führt die Bundesregierung aus. Insofern sei die Problematik eines differenziellen Dunkelfeldes beim Vergleich der Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung mit derjenigen der nicht-deutschen Wohnbevölkerung in Rechnung zu stellen.



05. AfD fragt nach Korrekturbitten des BMJV im Oktober 2019

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Oktober 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/27622) danach, aus welchen Anlässen das BMJV im Oktober 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen, und wie viele dieser Korrekturbitten ausschließlich fernmündlich beziehungsweise schriftlich oder in Textform erfolgten.