Berlin: (hib/PST) Eine drohende steuerliche Schlechterstellung vor allem kleinerer Brauereien wird abgemildert. Dies kündigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23846) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23478) an. Grund der Beunruhigung ist deren Angaben zufolge ein Spruch des Bundesfinanzhofs, der steuerfreie Rückstellungen für Norm-Pfandflaschen für unzulässig erklärt hat. Dieses Urteil sollte im Steuerjahr 2019 wirksam werden. Brauereien, die anstelle der Normflaschen eigene Flaschentypen verwenden, was hauptsächlich für Großbrauereien zutrifft, wären von der Änderung nicht betroffen. Die Bundesregierung verweist nun auf eine Vereinbarung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, die in Kürze kommuniziert werde. Demnach werde der bilanztechnische Vollzug des Urteils für die betroffenen Unternehmen vereinfacht und die einmalige steuerliche Auswirkung auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt.
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse, dass eine Senkung der Steuersätze auf Unternehmensgewinne in anderen Ländern zu einer Verlagerung deutscher Betriebe in diese Länder geführt hat. Das teilte sie in ihrer Antwort (19/23735) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23330) mit. Diese hatte sich vor allem auf den am 1. Januar 2020 in den USA in Kraft getretenen "Tax Cuts ans Jobs Act" bezogen, mit dem die Bundessteuern auf Gewinne von Kapitalgesellschaften von 35 auf 21 Prozent gesenkt worden seien. Investitions- und Standortentscheidungen seien vielschichtig und die Steuerhöhe dabei nur einer unter mehreren Gesichtspunkten, schreibt die Regierung dazu. Auf die Frage der FDP-Fraktion, welche EU-Staaten in den drei Jahren vor Ausbruch der Corona-Pandemie ihre Gewinnsteuern gesenkt hätten, nennt die Regierung Frankreich, Belgien, die Niederlande, Griechenland, Luxemburg und Schweden.
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung kann noch nicht abschätzen, welche Folgen die Insolvenz des Dienstleisters AvP, der Forderungen von Apotheken gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat, auf die betroffenen Unternehmen hat. Sie verweist aber auf die Möglichkeit von Liquiditätshilfen durch die KfW-Bank, die nach ihrer Kenntnis auch bereits von zahlreichen betroffenen Apotheken genutzt würden. In ihrer Antwort (19/23894) auf eine Kleine Anfrage (19/23504) der FDP-Fraktion führt die Bundesregierung weiter aus, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach ersten anonymen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten Ende 2019 und Anfang 2020 sofort tätig geworden sei. Inzwischen liefen auch strafrechtliche Ermittlungen, deren Ergebnis ebenso abzuwarten seien wie die Erkenntnisse des eingesetzten Insolvenzverwalters. Weiterhin teilt die Regierung mit, dass bei der BaFin jüngst auch Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei anderen Apothekenabrechnungsstellen eingegangen seien, denen sie nun nachgehe.
Berlin: (hib/PST) In welchem Umfang Länder und Kommunen Fördermittel des Bundes zur Sanierung von Schulen in Anspruch nehmen, darüber lassen sich zur Zeit kaum aussagekräftige Angaben machen, teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/23740) auf eine Kleine Anfrage (19/23300) der FDP-Fraktion mit. Grund sei unter anderem, dass die verfassungsgemäß für die Umsetzung zuständigen Länder unbürokratisch Gelder direkt bei der Bundeskasse anfordern können und eine Abrechnung mit dem Bund erst nach Abschluss der Maßnahmen erfolge. Insgesamt stehen Ländern und Kommunen, wie die Regierung ausführt, zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen befristet bis 2023 Bundesmittel von 3,5 Milliarden Euro über das Schulsanierungsprogramm des Kommunalinvestitionsförderungs
Berlin: (hib/PST) Die FDP-Fraktion will wissen, in welchem Umfang in den Ruhestand getretene Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums in den letzten Jahren als externe Berater des Hauses beauftragt und bezahlt wurden. In einer Kleinen Anfrage (19/24051) erkundigt sie sich auch, welchen Anteil daran Bedienstete haben, die in den vorgezogenen Ruhestand gegangen waren. Die Fraktion sieht einen besonderen Umstand in der Tatsache, dass ein Beamtenverhältnis lebenslang besteht, erklärt aber, dass sie sich vor einer Bewertung zunächst ein umfassendes Bild machen wolle. Dies sei Ziel ihrer Anfrage.
Berlin: (hib/PST) Munitions- und Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen im dritten Quartal 2020 sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24076). Die Bundesregierung soll die über den Hamburger Hafen exportierten Waffen nach Waffensystemen, Munitionstyp und Empfängerländern aufschlüsseln. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, aus Hamburg würden Munitions- und Rüstungsladungen in Häfen von Ländern geliefert, in denen Bürgerkrieg herrsche. Außerdem gingen Lieferungen an am Jemen-Krieg beteiligte Länder sowie in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine offiziellen diplomatischen Beziehungen habe.