Berlin: (hib/PA) Die heute erschienene Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament" berichtet ausführlich über die Hintergründe der US-Wahl und die Konsequenzen, die daraus für Deutschland und Europa entstehen. Das Interview der Woche ist ein Gespräch zum Schwerpunktthema mit dem Transatlantikkoordinator der Regierung und CDU-Bundestagsabgeordneten, Peter Beyer.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausgabe ist das Thema Künstliche Intelligenz, zu dem die zuständige Enquete-Kommission des Bundestages ihren Bericht vorgelegt hat.
Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar:
http://epaper.das-parlament.de/index.html#0
Mit dem Thema "Weltgesundheit" befasst sich die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Die Ausgabe ist ebenfalls kostenfrei im Netz abrufbar:
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/318311/weltgesundheit
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung beantwortet mehrere Nachfragen zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderungen am Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA). In einer Antwort (19/23367) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22470), schreibt sie, dass von deutscher Seite weder in der "Konferenz zur Zukunft Europas" noch unabhängig davon Überlegungen zu Bestand oder der Konzeption des EWSA bestehen. Zur Zusammensetzung heißt es, dass Deutschland 24 Vertreter entsende, die Benennung werde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie koordiniert. Interessierte Organisationen wählen ihre Interessenvertreter selbst aus und melden diese einem Bundesressort. Aus den Meldungen der Bundesministerien werde dann eine Kandidatenliste erstellt, die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft besetzt sein soll. Die Antwort der Bundesregierung enthält auch eine Liste mit den Organisationen, die Interesse an einer Mitgliedschaft im EWSA bekundet haben.
Der EWSA wird den Angaben zufolge als beratendes Gremium in zahlreiche Rechtsetzungsverfahren einbezogen, die 350 Mitglieder werden von den Mitgliedsstaaten benannt. Nach Ansicht der Bundesregierung fungiert der Ausschuss als Schnittstelle zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft, den europäischen Organen und den Mitgliedstaaten.
Berlin: (hib/HAU) Im Bereich Sport sind für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" insgesamt 914 Bewerbungen eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23613) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23262) hervor. Im Bereich Jugend seien es 27, im Bereich Kultur 93 und im Bereich Mischnutzung 204 Bewerbungen gewesen. Die Daten bezögen sich auf den letzten Projektaufruf 2018, heißt es weiter. Ausgewertet worden seien "prüffähige Bewerbungen".
Berlin: (hib/HAU) Die Auswahl der zu fördernden Sportstätten auf Basis des von Bund und Ländern gemeinsam auf den Weg gebrachten Investitionspakts Sportstätten (Goldener Plan) obliegt den Ländern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23747) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23393). In der Verwaltungsvereinbarung (VV) "Investitionspakt Sportstätten" vom 13. Oktober 2020 hätten sich Bund und Länder auf das Verfahren zur Umsetzung "in Anlehnung an die Verfahrensvorschriften der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020" verständigt. Antragsberechtigt sind der Antwort zufolge die Kommunen, die ihre Anträge jeweils bei den gemäß VV zuständigen Landesministerien stellen. Sobald die Länder dem Bund ihre Landesprogramme vorgelegt haben, werde der Bund nach entsprechender Prüfung die Bewirtschaftungsübertragung an das jeweilige Land veranlassen. Der Bund erwarte die Vorlage sämtlicher Landesprogramme "Investitionspakt Sportstätten 2020" bis zum 15. November 2020. "Die Länder entscheiden über die Aufnahme der zu fördernden Sportstätten in ihr Landesprogramm sowie über das Verfahren der Mittelbeantragung und -bewilligung", heißt es in der Vorlage. Angaben zur Anzahl der zu fördernden Sportstätten seien erst nach abschließender Vorlage und Prüfung der Landesprogramme möglich.
Berlin: (hib/MWO) Um Auskunft über die Arbeitsgruppe "Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung" bittet die FDP-Fraktion die Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/23854) will sie wissen, wann die Sitzungen der Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium stattgefunden haben, wer teilnahm, auf welche Fragen sich die Bundesregierung Antworten erhoffte und ob die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit abgeschlossen hat. Gefragt wird weiter, ob die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse beziehungsweise Empfehlungen der Arbeitsgruppe oder aus anderen Gründen politischen Handlungsbedarf sieht, der über den geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts hinausgeht.
Der Anfrage zufolge fanden bereits seit Anfang 2016 Beratungen der Arbeitsgruppe statt. Ergebnisse seien bisher nicht veröffentlicht worden. Im vergangenen Jahr hätte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine umfassende Reform des Familienrechts, insbesondere auch des Kindesunterhaltsrechts, für diese Legislaturperiode angekündigt.
Berlin: (hib/MWO) Nach der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/23843) geht es um die Urheberrechtsrichtlinien DSM-RL und Online-SatCab-RL ((EU) 2019/789, (EU) 2019/790), die bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund von Kritik an dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes fragen die Abgeordneten unter anderem, nach welchem Zeitplan die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinien agiert, ob sie einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union pflegt und ob sie sich mit Frankreich bezüglich der Umsetzung der Richtlinien abgestimmt hat, um ihren Verpflichtungen aus dem völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Aachener Vertrag) vom 22. Januar 2020 nachzukommen.