Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung beabsichtigt keine Verschärfung des Waffenrechts "bezüglich 3D-gedruckter Waffen in Deutschland". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/4255) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/4010) hervor. Danach sind auch Schusswaffen aus Kunststoff, deren Einzelteile auf einem 3D-Drucker gefertigt wurden, "Schusswaffen nach der waffenrechtlichen Begriffsbestimmung".
Für den Umgang mit Schusswaffen bedürfe es grundsätzlich einer Erlaubnis, führt die Bundesregierung weiter aus. Der Ausdruck einer einsatzfähigen Schusswaffe oder der hierfür benötigten Teile mit einem 3D-Drucker sei ist eine gewerbsmäßige oder nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung, für die jeweils eine Waffenherstellungserlaubnis erforderlich sei. Für die gewerbsmäßige Waffenherstellung ohne Erlaubnis könne eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden, für die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Aus waffenrechtlicher Sicht bestünden damit ausreichende rechtliche Regelungen.
Wie die Bundesregierung weiter darlegt, ist im Nationalen Waffenregister, das seit 2013 den legalen privaten Waffenbesitz in Deutschland abbildet, bislang keine mit einem 3D-Drucker gedruckte Schusswaffe registriert. Auch sind der Bundesregierung den Angaben zufolge bislang keine Fälle aus Deutschland bekannt, in welchen in 3D-Druckern hergestellte Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten zum Einsatz gekommen sind. Wie es in der Antwort ferner heißt, spielt die 3D-Druck-Waffenherstellung aktuell keine Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und wird seitens der Bundesregierung auch nicht gefördert.
Berlin: (hib/STO) Die Frage nach Wahlbeobachtermissionen etwa in Südossetien, Abchasien oder Transnistrien sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4299) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4005). Wie die Bundesregierung darin ausführt, erkennt sie "die sogenannten Wahlen in den völkerrechtlich nicht anerkannten Gebieten nicht an".
Berlin: (hib/EIS) Mit bleihaltiger Munition geschossenes Wild kann Bleirückstände auch in größerer Entfernung zum Schusskanal aufweisen. Für Menschen, die sehr viel Wild verzehren, für Schwangere sowie Frauen im gebärfähigen Alter und für Kinder unter sieben Jahren sei deshalb ein gesundheitliches Risiko in Folge des Verzehrs von geschossenem Wild nicht auszuschließen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4239) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3990) zur Minimierung von Blei in Jagdmunition hervor. Die Bundesregierung stützt sich dabei auf Erkenntnisse eine Projekts des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Thema "Lebensmittelsicherheit von jagdlich gewonnenem Wildbret".
Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion thematisiert die Brauchtumspflege des Traditionsschlachtens in der Magdeburger Börde in einer Kleinen Anfrage (19/4273). Die Abgeordneten kritisieren, dass das Traditionsschlachten durch zu enge rechtliche Auslegung von Hygienevorschriften erschwert werde. Die Bundesregierung soll darüber Auskunft erteilen, ob eine Ausweitung des Begriffs der Hausschlachtung in lebensmittelhygienerechtlicher
Berlin: (hib/EIS) Das Verhältnis von Laubholz zu Nadelholz in den heimischen Waldbeständen steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4225). Insbesondere die hohe Nachfrage nach Fichtenholz sowie die Auswirkungen von Trockenheit, Sturm, Waldbränden und Schädlingsbefall stelle die Forstwirtschaft vor besondere Herausforderungen. Die Abgeordneten interessiert deshalb, welche nachhaltige Waldumbaustrategie die Bundesregierung für sinnvoll hält. Darüber hinaus sollen Maßnahmen bewertet werden, die den Verlust wertvoller Nutzwälder durch extreme Naturereignisse einzudämmen helfen.
Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fragt nach dem Diskussionsstand bei der Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf. Auf dem Weg einer Kleinen Anfrage (19/4306) möchten die Abgeordneten erfahren, wann die Bundesregierung diesbezüglich eine Entscheidung fällen will. Sie erkundigen sich auch nach angedachten Sanktionen, einer Deckelung der Provision und nach Überlegungen zu Alternativregelungen.
Foto: Bundesregierung / Bergmann