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Staatskanzlei fördert Projekte zur Gestaltung des digitalen Wandels im Land.

Magdeburg, den 6. April 2017


Staatsminister Rainer Robra: „Sachsen-Anhalt ist auf dem Weg in eine digitale Gesellschaft. 

Die Gestaltung dieses Prozesses ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landesregierung in dieser Legislaturperiode. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördern ab sofort auf der Grundlage einer neuen Richtlinie den digitalen Kultur- und Medienstandort Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist auf zwei Bereiche ausgerichtet: Zum einen die Entwicklung innovativer audiovisueller Medienproduktionen und zum anderen die Digitalisierung von Gütern des geistigen und kulturellen Erbes. Es stehen derzeit rund 3,68 Millionen Euro bis 2018 zur Verfügung. Beispielsweise sollen die Schätze unserer Museen durch Digitalisierung gesichert und für die Bürgerinnen und Bürger einfacher zugänglich gemacht werden. Die Herausforderungen der Digitalisierung zu bewältigen und ihre Chancen für die Modernisierung der Informationsgesellschaft zu ergreifen, sind Ziele, die wir im Rahmen der Förderrichtlinie verfolgen. Neben dem weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur ist es gleichermaßen wichtig, dass in unserem Land digitale Inhalte produziert und die auf diesem Gebiet tätigen Unternehmen der Medien- und Kreativbranche gestärkt werden. Die Wertschöpfung in diesem immer wichtiger werdenden Sektor dürfen wir nicht dem Silicon Valley überlassen. Besonders wollen wir die vielen jungen Talente der Medien- und Designstudiengänge an unseren Hochschulen ansprechen. Die Förderuntergrenze liegt bei 5.000 Euro, weil wir ganz bewusst auch kleinen Projekten eine Chance geben wollen. Vom „Man müsste mal…“ zum „Das mache ich jetzt“ ist das Motto dieser neuen Förderung.“
 
Henning Schwarz, Geschäftsleiter der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB), ergänzt: 

„Digitaler Wandel heißt Veränderung. Das neu aufgelegte Förderprogramm unterstützt diesen Prozess in vielen Lebensbereichen. Hiermit werden interaktive Inhalte wie Apps, Websites oder crossmediale Projekte gefördert. Auch Sachsen-Anhalts geistiges und kulturelles Erbe soll digitalisiert werden. Mit bis zu 90 Prozent bezuschusst das Land diese Maßnahmen. Die IB sorgt für kurze Wege zur Förderung und berät die Kunden individuell - das immer noch persönlich, sozusagen face-to-face.“
 
Hintergrund:

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Gestaltung des digitalen Wandels in Sachsen-Anhalt (DigiProjekt-LSA)“ der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt ist am 31. März 2017 veröffentlicht worden. Innovative audiovisuelle Medienproduktionen insbesondere mit interaktiven Inhalten (wie z.B. Games, Apps, crossmediale Projekte, Websites, Softwareanwendungen, Visuelle Effekte und Virtuelle Realität) bzw. mit dem Schwerpunkt Musik/Sound oder audiovisuelle Medienproduktionen mit wissenschaftlichem Inhalt sind Gegenstand der Förderung. Des Weiteren ist die Digitalisierung von herausragenden oder stark nachgefragten Kulturgütern förderfähig, die repräsentativ für eine Stadt oder Region oder das Land Sachsen-Anhalt sind (z.B. Archivalien, Bücher, Filme, Werke der bildenden Kunst, historische Objekte), um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
 
Die Fördermittel müssen in Sachsen-Anhalt eingesetzt werden. Es wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt. Der Förderhöchstbetrag liegt je Vorhaben für Digital Creativity bei 130.000 Euro bzw. für Digital Heritage bei 100.000 Euro.