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Politik-News: Masernschutzgesetz: Länder fordern Änderungen

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.09.2019

Der Bundesrat bewertet den Vorstoß der Bundesregierung für ein Masernschutzgesetz grundsätzlich positiv. Es sei gut, dass mit der geplanten Impflicht der Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen verbessert werde, heißt es in seiner am 20. September 2019 beschlossenen Stellungnahme.

Verantwortung richtig regeln

Einzelne Regelungen lehnt der Bundesrat aber ab. So muss seiner Ansicht nach die Verantwortung für die Nachweiskontrolle über den Impfschutz in Gemeinschaftseinrichtungen richtigerweise beim Einrichtungsträger und nicht bei der Einrichtungsleitung liegen.

Kindertagespflege nicht überfordern

Bedenken haben die Länder dagegen, dass die Kindertagespflege mit dem geplanten Gesetz zur Gemeinschaftseinrichtung erklärt wird. Zwar sei es sinnvoll, die Kindertagespflege in den Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes aufzunehmen. Sie als Gemeinschaftseinrichtung zu definieren hätte allerdings zur Folge, dass sie künftig die gleichen hygienischen Anforderungen wie Gemeinschaftseinrichtungen erfüllen müsste. Dies sei für die Kindertagespflege nicht machbar. Der Bundesrat fürchtet deshalb, dass es zu Schließungen von Kindertagespflegestellen kommen kann.

Zugang zu Bildung gefährdet

Ebenfalls problematisch findet er, dass Personen, die keinen Impfnachweis erbringen können, die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung verwehrt werden soll. Hierdurch würden der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende Förderung von Chancengleichheit konterkariert. Er bittet deshalb darum, diese Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überdenken.

Bußgeldvorschriften streichen

Gestrichen werden sollte nach Ansicht des Bundesrates die Bußgeldvorschriften, die die Einrichtungsleitung sanktionieren, wenn sie eine nicht geimpfte Person aufnimmt bzw. das Gesundheitsamt nicht rechtzeitig über einen fehlenden Impfschutz informiert.

Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen

Korrekturbedarf sehen die Länder auch an dem vorgesehenen Acht-Wochen-Zeitraum, innerhalb dessen Asylbewerber in Gemeinschaftseinrichtungen den Impfnachweis liefern müssen: Stattdessen sollte der Nachweis spätestens nach vier Wochen erbracht werden. Gerade in solchen Einrichtungen sei der Masernschutz besonders wichtig, da es in der Vergangenheit bereits zu Masernausbrüchen gekommen sei. Zugleich fordern die Länder, dass die Kosten der Schutzimpfungen für Asylbewerber vom Bund getragen werden, da es um den Gesundheitsschutz der Allgemeinheit geht.

Mehraufwand der Gesundheitsämter berücksichtigen

Darüber hinaus kritisiert der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf den entstehenden Mehraufwand der Gesundheitsämter nicht ausreichend berücksichtigt. Mit dem bestehenden Personal sei der Aufgabenzuwachs nicht zu bewältigen. Auch hier plädiert er dafür, dass der Bund die Mehrkosten vollständig trägt.

Was die Bundesregierung im Masernschutzgesetz plant

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung müssen Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder auch Asylbewerberheimen künftig gegen Masern geimpft sein. Auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich müssen nachweisen, dass sie geimpft oder aber gegen die Krankheit immun sind. Die Impfung soll es bei jedem Arzt geben, mit Ausnahme des Zahnarztes.

Es drohen Bußgelder

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, droht nach dem Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung.