Polizeimeldungen Prev. Salzlandkreis vom 27.01.2017.
Kriminalitätsgeschehen
Aschersleben (Diebstahl
aus Kraftfahrzeugen)
Unbekannte Täter haben in der Nacht zu
Freitag die Seitenscheibe eines PKWs eingeschlagen und anschließend den
Innenraum des Fahrzeuges durchwühlt. Nach ersten Erkenntnissen wurde aber
nichts entwendet. Der Opel war zur Tatzeit in der Schmidtmannstraße abgestellt.
Ein weiteres
Fahrzeug wurde in der Juri-Gagarin-Straße angegriffen. Auch hier wurde die
Schiebe der Fahrertür eingeschlagen. Das Fahrzeug wurde durchsucht und einige
persönliche Papiere entwendet.
Bei einem Fahrzeug
in der Antonienstraße hatten die Täter dann anscheinend doch noch Glück. Auch
hier wurde die Seitenscheibe der Fahrertür eingeschlagen. Während der Innenraum
durchsucht wurde, fanden die Täter eine Geldbörse mitsamt dem üblichen Inhalt
und entwendeten diese.
Groß Roseburg (Kennzeichendiebstahl)
Bereits in der
Nacht zu Donnerstag entwendeten unbekannte Täter die hintere amtliche
Kennzeichentafel SLK-U 932. Sie war
zum Zeitpunkt des Diebstahls an einem BMW angebracht, der in der Hauptstraße
abgestellt war. Eine anderweitige Verwendung des Kennzeichens wurde polizeilich
bisher nicht bekannt, die Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Bernburg (Kennzeichendiebstahl)
Bereits in der
Nacht zu Donnerstag entwendeten unbekannte Täter die beiden amtlichen Kennzeichen
BBG-J 377. Sie befanden sich zum Zeitpunkt
des Diebstahls an einem Opel, der im Albert-Schweitzer-Ring abgestellt war.
Eine anderweitige Verwendung des Kennzeichens wurde polizeilich bisher nicht
bekannt, die Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet.
Verkehrsgeschehen
Schönebeck (Unfall mit Personenschaden)
Am Freitagmorgen ereignete sich auf der
Kreuzung Friedrichstraße / Moskauer Straße ein Verkehrsunfall, bei dem eine
Person verletzt wurde. Zum unfallzeitpunkt befuhren die beiden
unfallbeteiligten Fahrzeuge die Friedrichstraße, mit der Absicht nach rechts in
die Moskauer Straße abzubiegen. Das vorausfahrende Fahrzeug musste
verkehrsbedingt anhalten, da ein Fußgänger die Fahrbahn in gleicher Richtung
querte. Dies bemerkte der Nachfolgende zu spät und fuhr auf. Die Fahrerin des
bereits wartenden Fahrzeuges wurde durch die Wucht des Aufpralls verletzt und
durch einen RTW ins Klinikum Schönebeck verbracht.
Schönebeck (Unfall mit Personenschaden)
Am Donnerstagnachmittag kam es in der
Einfahrt eines Hotels in der Friedrichstraße zu einem Verkehrsunfall, bei dem
ein Radfahrer verletzt wurde. Zum unfallzeitpunkt hatte ein PKW das Gelände des
Hotels verlassen und war bis zur Straße vorgefahren. Zum selben Zeitpunkt
befuhr ein 16-jähriger Radfahrer den Radweg und stieß von links kommend,
seitlich gegen das Fahrzeug. Der Radfahrer kam zu Fall, verletzte sich dabei
und wurde zur Beobachtung ins Klinikum verbracht. Am Fahrzeug entstand
Sachschaden.
Verkehrskontrollen
Aschersleben (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am Donnerstag, zwischen 18:30
und 20:00 Uhr, an der Güstener Straße, in Fahrtrichtung Güsten, eine
Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50
km/h. Im Messzeitraum passierten 168 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 4
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 4 Fahrern
wird in den nächsten Tagen oder Wochen einen Verwarngeldbescheid, bis 35.-€
zugesandt, der Schnellste wurde mit 68 km/h gemessen.
Hoym (Geschwindigkeitskontrolle)
Die Polizei führte am Donnerstag, zwischen 15:00
und 17:00 Uhr, an der Ballenstedter Straße, in Fahrtrichtung Ballenstedt, eine
Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50
km/h. Im Messzeitraum passierten 131 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 47
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. 34 Fahrern wird
in den nächsten Tagen oder Wochen einen Verwarngeldbescheid, bis 35.-€
zugesandt. Gegen 13 Fahrer wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, der wurde mit
85 km/h gemessen.
Sonstiges
Nienburg (Betrug
vereitelt)
Am Donnerstag
konnte eine 71-jährige Rentnerin einen betrug vereiteln. Sie hatte gegen 11:30
Uhr den Anruf eines Mannes erhalten, der sich als Bundesanwalt ausgab. Er
erklärte der Rentnerin, dass sie noch Schulden aus einem im Jahr 2010
abgeschlossenen Gewinnspielvertrag hat. Diese Schulden belaufen sich auf mehrere tausend Euro. Ihr wurde eine
Handynummer übermittelt, über welche die weiteren Zahlungsmodalitäten geklärt
werden können. Diese Nummer wurde auch durch die Frau kontaktiert. Der Mann am
anderen Ende erklärte, dass die Pfändung des Kontos durch die Zahlung von
4800,-€ abgewendet werden kann. Diese decke zwar nicht den geforderten Betrag
des Gewinnspielunternehmens, sollte aber ausreichen. Die Frau wurde daraufhin
stutzig, zahlte den Betrag natürlich nicht und informierte die Polizei.
Hier wurde ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet, ein Schaden entstand der Rentnern zum Glück
nicht.