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Zoll News: Zoll stellt fast eine Tonne Pyrotechnik sicher

Frankfurt (Oder), 11. Oktober 2017

Insgesamt 14.400 Feuerwerkskörper sichergestellt

Die Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) kontrollierten am frühen Morgen des 10. Oktober 2017 auf der Bundesstraße 97 in Richtung Guben einen italienischen Kleintransporter. Laut Frachtpapieren bestand die Ladung aus 683,41 Kilogramm Feuerwerkskörpern.

Auf der Ladefläche des mit Gefahrguttafeln gekennzeichneten Kleintransporters befanden sich 55 Kartons - jedoch mit insgesamt 995 Kilogramm Feuerwerkskörpern der Bezeichnungen Cobra 3, Cobra 6 und Cobra 8. Teilweise wiesen die Feuerwerkskörper eine Nettoexplosivmasse von 100 Gramm auf.

Der italienische Kraftfahrer konnte jedoch keine Befähigungsscheine und Genehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz für den Transport der Feuerwerkskörper durch Deutschland vorlegen. Deshalb wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.

Zusatzinformation
Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker verbracht werden. Die Verbringer von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.