Zur heutigen Sitzung des Finanzausschusses erklären der
finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel und die kinder- und
familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann (Foto):
In der heutigen Sitzung des Finanzausschusses wurde das Vierte Gesetz
zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes behandelt. Diese sogenannte
„kleine Novelle“ nimmt eine Erhöhung der Landespauschalen vor und setzt
damit lediglich seit 2013 geltendes Recht um. Unabhängig von der
Tatsache, dass Teile der CDU erhebliche Unkenntnis über die
rechnerischen Grundlagen des Kinderförderungsgesetzes offenbart haben,
nimmt es die Koalition mit den eigenen Beschlüssen nicht so genau.
Am 31. August 2016 haben CDU, SPD und Grüne per Entschließungsantrag
(Drs. 7/301) beschlossen, 23 Mio. € aus dem Betreuungsgeld des Bundes
zur Entlastung der Eltern von ihren Elternbeiträgen zielgerichtet zu
verwenden und zu veranschlagen. Genau das hatte die Fraktion DIE LINKE
per Änderungsantrag in der heutigen Sitzung gefordert. Unser Antrag
wurde abgelehnt.
Die Koalition verfährt nach dem Motto „Was interessiert mich mein Gerede
von gestern“. Mehr noch, denn wie aus den Reihen der Landesregierung zu
erfahren war, sind die Betreuungsgeldmittel zur Finanzierung gestiegener
Betreuungsumfänge und Tarifsteigerungen verwendet worden – also zur
Finanzierung ohnehin regelmäßiger Anpassungen der Landesmittel.
Davon wird entweder nichts oder nur sehr wenig vor Ort in den Gemeinden
zur Entlastung der Elternbeiträge übrig bleiben. Die Koalition sollte
aufhören, schöne Beschlüsse zu fassen, an die sie sich hinterher nicht
mehr erinnern kann.“
Magdeburg, 6. Dezember 2017