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Gesundheit-News: Coronapandemie - BGW veröffentlicht Positionspapier zu SARS-CoV-2-Infektionen

1. Januar 2021

...und COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Angesichts der Entwicklung der Coronapandemie in Deutschland hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Positionspapier zu SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege herausgegeben.

Das Papier wurde im Dezember 2020 vom Vorstand und von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft beschlossen. Zu finden ist es unter www.bgw-online.de/corona-position

Basis: Erkenntnislage im Herbst 2020

Die Positionierung basiert auf einer Zwischenauswertung der BGW im Herbst 2020 zur Verbreitung und Prävention berufsbedingter COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Erste systematische Analysen bestätigten das dortige erhöhte berufliche SARS-CoV-2-Infektionsrisiko – besonders im Klinik- und Pflegebereich. Gleichzeitig zeigten aktuelle epidemiologische Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis, dass das berufliche Infektionsgeschehen durch Prävention beeinflussbar ist.

Stark steigende Fallzahlen in der allgemeinen Bevölkerung führen zwangsläufig zu einer erhöhten beruflichen Infektionsgefährdung und zu vermehrten Arbeitsbelastungen für die im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege tätigen Menschen. Überdies steigt mit den allgemeinen Fallzahlen auch für Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe ihr Infektionsrisiko im privaten Bereich.

Was jetzt wichtig ist für die Prävention

Der Gesundheitsschutz der in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Tätigen muss aus Sicht der BGW auch in Zeiten der Pandemie gewahrt bleiben. Es komme nun ganz besonders darauf an, alles dafür zu tun, das SARS-CoV-2-Infektionsrisiko und die pandemiebedingten Arbeitsbelastungen für die in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Tätigen so gering wie möglich zu halten. Die Berufsgenossenschaft betont in ihrem Positionspapier: "Epidemiologische Erkenntnisse zeigen: Prävention wirkt! Doch dazu muss sie gelebt werden."

Nach Einschätzung der BGW sind dabei alle direkt und indirekt Beteiligten gefragt. In ihrem Positionspapier zählt sie zahlreiche Aspekte für gelingende Prävention auf:

"Die Einrichtungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind gefordert, ihre vielfach bereits bewährten Konzepte zur Umsetzung der betrieblichen SARS-CoV-2-Prävention für die Beschäftigten konsequent fortzuführen und dort, wo erforderlich, noch zu verbessern." Die BGW hebt diesbezüglich in ihrem Papier unter anderem die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung hervor. Praxistipps und Arbeitshilfen für die Einrichtungen gibt sie auf ihrer Internetseite unter www.bgw-online.de/corona.

"Alle verantwortlichen Institutionen sind aufgerufen, permanent zu beobachten, ob es Versorgungsengpässe gibt, und Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen auszusprechen, welche Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen."

"Alle in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Tätigen tragen eine hohe Verantwortung, auch im privaten Bereich besonders konsequent darauf zu achten, sich so gut wie möglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen."

"Die in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Tätigen leisten einen außerordentlichen Beitrag zur Bewältigung der Pandemiefolgen.

Es bedarf weiterhin größtmöglicher Anstrengungen aller Beteiligten, um Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten, die den Beschäftigten eine Fortführung ihrer wichtigen Tätigkeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit ermöglichen. Die gesamte Bevölkerung ist dazu aufgerufen, durch ihr Verhalten dazu beizutragen, dass die Beschäftigten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege keinen zusätzlichen Infektionsgefahren ausgesetzt werden."

"Die BGW wird ihre Mitgliedsbetriebe und deren Trägerinstitutionen, Verbände, betriebliche Interessenvertretungen sowie ihre in den Betrieben tätigen Versicherten weiterhin im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Pandemie unterstützen und ihren umfassenden Präventionsauftrag wahrnehmen." Sie kündigt an, weiterhin fortlaufend ihre Hilfestellungen für Mitgliedsbetriebe dem Bedarf und aktuellen Entwicklungen anzupassen sowie den Austausch über betriebliche Good-Practice-Beispiele zu unterstützen.

"Verbände und weitere fachkundige Institutionen sollten ebenfalls fortfahren, die Einrichtungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit ihren Möglichkeiten bei der Prävention von SARS-CoV-2-Infektionen und der Bewältigung pandemiebedingter Arbeitsbelastungen zu unterstützen."

"Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind gefordert, aktiv mit allen verfügbaren Ressourcen an allen geeigneten Stellen ihr Fachwissen und Know-how in die Prävention von SARS-CoV-2-Infektionen einzubringen." Die BGW zählt im Positionspapier verschiedene Bereiche und Aspekte auf, in denen nach ihrer Einschätzung der Rat und das Engagement der Arbeitsschutzfachleute gefragt ist.

Ferner befürwortet die BGW, dass für die Bekämpfung von Infektionsrisiken zuständige Institutionen auch weiterhin in Kooperation miteinander darauf hinwirken, institutionsübergreifend für alle von der Pandemie besonders betroffenen Bereiche des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege kohärente Anforderungen in puncto Arbeits- und Infektionsschutz festzulegen und darauf abgestimmte Unterstützung und Hilfestellungen bereitzustellen. Die BGW kündigt an, sich diesbezüglich auch künftig aktiv einzubringen. Als Beispiel führt sie ihre institutionsübergreifend abgestimmten Branchenstandards und Handlungshilfen im Bereich der Pflege und der Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen an.

Rehabilitation bei berufsbedingten Erkrankungen

Darüber hinaus thematisiert die BGW in ihrem Positionspapier auch die Rehabilitation von Versicherten, die berufsbedingt an COVID-19 erkranken. Unter anderem hebt sie ihre Verantwortung hervor, gemäß dem gesetzlich verankerten Grundsatz "mit allen geeigneten Mitteln" für eine optimale Versorgung Betroffener zu sorgen. Sie betont, dass sie das aber nur leisten könne, wenn sie von berufsbedingten COVID-19-Erkrankungen ihrer Versicherten auch erfahre: "Ärztinnen und Ärzte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind bei begründeten Verdachtsfällen zur Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet", heißt es dazu im Papier. "Aber auch betroffene Versicherte selbst können sich an uns wenden."

Abschließend kündigt die BGW an, im Rahmen ihrer Möglichkeiten durch eine wissenschaftliche Auswertung von Krankheitsdaten und -verläufen zur Erkenntnisgewinnung beizutragen, mit welchen Krankheitsfolgen zu rechnen ist und welche Behandlungsstrategien Erfolge versprechen. "Diese Erkenntnisse sollen allen in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten, die von einer berufsbedingten COVID-19-Erkrankung betroffen sind, zugutekommen", so die Berufsgenossenschaft in ihrem Positionspapier.


Text / Foto: DGUV / Dominik Buschardt