Am heutigen Dienstag, 18.07.2017 wurde der 1. FC Magdeburg vom Sportgericht des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB) wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren
zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt.
Davon können 4000 Euro
für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden,
was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen.
Folgende Vorkommnisse wurden hierbei geahndet:
Vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 24. Februar 2017 kam es zu Problemen mit
Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions. Während der Partie kam es zum massiven
Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich.
Während der letzten Auswärtspartie der vergangenen Saison beim VfR Aalen am 13. Mai 2017
wurde in der zweiten Halbzeit Pyrotechnik abgebrannt, es kam zu einer Spielunterbrechung.
Auflagen:
Der 1. FC Magdeburg darf Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Drittliga-Saison 2017/2018
in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen.
In begründeten Ausnahmefällen
darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden.
Weiterhin muss der Verein bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 mindestens sechs eigene
Ordner und darüber hinaus mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen.
Zudem müssen Magdeburger
Anhänger in der neuen Drittliga-Runde Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage
vor Anpfiff schriftlich beim 1. FC Magdeburg anmelden.
Der 1. FC Magdeburg kann gegen das Urteil binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche
Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.