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Bausparen: Zu hohe Zinsen – Aachener kündigt lukrative Altverträge.

Kunden der Aachener Bausparkasse sind empört: Die Bausparkasse kündigt ihre Verträge wegen eine angeblichen „Störung der Geschäfts­grund­lage“. Gemeint ist damit die anhaltende Nied­rigzins­phase. Sie macht es Geld­instituten schwer, jene hohen Gutha­benzinsen zu erwirt­schaften, die in alten Verträgen oft noch zu finden sind. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen und mehrerer Ober­landes­gerichte sind solche Kündigungen rechts­widrig. test.de sagt, was betroffene Kunden jetzt tun können.

Neuer Kündigungs­grund

Nach der bisherigen Recht­sprechung dürfen Bausparkassen nur kündigen, wenn das Guthaben die Bausparsumme über­steigt oder der Bausparer zehn Jahre nach der ersten Zuteilungs­möglich­keit immer noch kein Darlehen abge­rufen hat. Letzteres hat der Bundes­gerichts­hof erst vor kurzem in zwei Urteilen entschieden (Bausparkasse darf zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen). Seit geraumer Zeit versuchen etliche Bausparkassen, „lästige“ Kunden loszuwerden, die noch lukrative Altverträge haben. Die Aachener Bausparkasse hat sich jetzt einen neuen Kündigungs­grund ausgedacht: Seit Anfang des Jahres kündigt sie Sparern, weil die Geschäfts­grund­lage wegen der anhaltenden Nied­rigzins­phase gestört sei.

Bausparkasse stellt Ultimatum

Die Bausparkasse geht massiv gegen Kunden vor, die einen Vertrag haben, der ihnen noch Sparzinsen von 2 Prozent und bei Darlehens­verzicht noch einen zusätzlichen Zins­bonus bringt. Die Kündigung bereitet die Bausparkasse mit dem Angebot für ein „Tarif-Update“ vor: Der Kunde soll seinen alten Bauspar­vertrag gegen einen neuen tauschen, der künftig nur noch mit 0,15 Prozent im Jahr verzinst wird. Ein paar Wochen später kommt das Ultimatum: Entweder der Kunde nimmt das Angebot zum Tarifwechsel inner­halb von zwei Wochen an, oder die Bausparkasse kündigt wegen „Störung der Geschäfts­grund­lage“. Die Fortsetzung des Bauspar­vertrags mit den hohen Gutha­benzinsen sei ihr wegen der anhaltenden Nied­rigzins­phase nicht länger zumut­bar. Lässt sich der Kunde davon nicht beein­drucken, flattert die Kündigung ins Haus.

Bausparer fühlen sich erpresst

Die Aachener Bausparkasse ist die erste Bausparkasse, die ihre Kunden mit dem Hinweis auf eine Störung der Geschäfts­grund­lage raus­schmeißt. Inzwischen haben sich zahlreiche Kunden der Bausparkasse bei Finanztest über diese Methoden beschwert. Viele fühlen sich erpresst und werfen der Aachener Vertrags­bruch vor.

Verbraucherzentralen: Kündigungen sind rechts­widrig

Nach Auffassung der Verbraucherzentralen sind die Kündigungen eindeutig rechts­widrig. Zins­änderungen am Kapitalmarkt berechtigen eine Bausparkasse noch lange nicht dazu, sich ihren vertraglichen Pflichten zu entziehen. Die Bausparkasse hat feste Zinsen in der Spar- und Darlehens­phase versprochen und damit das Kapitalmarkt­risiko bewusst in Kauf genommen. Nur deshalb haben die Bausparer den Vertrag abge­schlossen.

Gerichte auf der Seite der Bausparer

Betroffene Bausparer sollten sich gegen die Kündigung wehren. Die Chancen, die Bausparkasse notfalls mit einer Klage vor Gericht zur Einhaltung des Vertrags zwingen zu können, sind gut. Nach Urteilen der Ober­landes­gerichte Celle (Az. 3 U 86/16), Karls­ruhe (Az. 17 U 185/15) und Stutt­gart (Az. 9 U 171/15) dürfen sich Bausparkassen nicht auf eine Störung der Geschäfts­grund­lage durch die Nied­rigzins­phase berufen.

Aachener zerstört das Vertrauen ihrer Kunden und schadet der Branche

Nicht zuletzt die Bausparbranche sollte hoffen, dass die Aachener mit ihrem Frontal­angriff auf ihre Kunden vor Gericht scheitert. Bausparen ist nur sinn­voll, wenn Sparer darauf vertrauen können, dass die Bausparkasse ihre Zins­versprechen in der Zukunft einlöst. Darauf könnte sich niemand mehr verlassen, wenn das Geld­institut den Vertrag je nach Zins­entwick­lung auf dem Kapitalmarkt kündigen darf. Wer sollte dann noch einen Bauspar­vertrag abschließen?

Das können betroffene Kunden jetzt tun

Wider­sprechen Sie einer Kündigung wegen angeblicher Störung der Geschäfts­grund­lage. Dafür können Sie den Musterbrief der Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg nutzen. Lenkt die Bausparkasse nicht ein, sollten Sie mithilfe eines Anwalts eine Klage prüfen.