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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 27. Januar 2021 

  1. Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
    Petitionen/Ausschuss
  2. Regierung: Box-Trainingslager war kein gravierender Fehler
    Sport/Antwort
  3. Bundesmittel für deaflympische Nationalmannschaft
    Sport/Antwort
  4. Öffnung von Skigebieten in eigener nationaler Zuständigkeit
    Sport/Antwort
  5. Gefährdung durch unsachgemäßes Abwracken von Seeschiffen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Baupreissteigerungen im Bereich der Bundeswasserstraßen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Konzernrichtlinie Beschaffung wird vom Bahn-Vorstand geprüft
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss begrüßt Forderungen nach Ausweitung der Verpflichtungen öffentlicher Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Ausweitung der Verpflichtung "auch für alle Tochterunternehmen" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen, "soweit es die Ausweitung der Verpflichtungen öffentlicher Arbeitgeber nach Paragraf 165 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) auf von den Gebietskörperschaften, Behörden oder anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen kontrollierte Arbeitgeber betrifft". Die Fraktionen von AfD und FDP hatten für das höhere Votum "als Material" plädiert - Linke und Grünen wollten noch einen Schritt weiter gehen und hatten eine Überweisung "zur Erwägung" verlangt.

In der Petition wird angeregt, Paragraf 154 Absatz 2 SGB IX dergestalt zu ergänzen, dass die in Nummer 1 und 2 der besagten Norm erwähnte Verpflichtung zur Beschäftigung auch des nachgeordneten Bereichs von obersten Bundes- und Landesbehörden entsprechend in Nummer 3 und 4 des zweiten Absatzes eingefügt wird. Erfasst werden sollten dort insbesondere die nachgeordneten Unternehmen in Mehrheitsbeteiligungen der jeweiligen in den Nummern genannten öffentlichen Arbeitgeber, "unabhängig von deren Rechtsform". Damit wäre aus Sicht der Petenten gewährleistet, dass es öffentlichen Unternehmungen nicht möglich ist, sich der Beschäftigungspflicht aus Paragraf 154 Absatz 1 SGB IX durch Gründung von Tochterunternehmen oder anderen nachgeordneten juristischen Personen zu entziehen, heißt es in der Eingabe.

Laut der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses trifft nach Paragraf 154 SGB IX die Beschäftigungspflicht grundsätzliche alle privaten Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand, "mithin jeden, der über Arbeitsplätze im Sinne des Paragraf 156 SGB IX verfügt". Damit sei auch der öffentlich-rechtliche Dienst umfassend erfasst. Schließlich sei vom Grundsatz her jede organisatorische Einheit, also jedes Unternehmen und jede Institution, ob öffentlicher oder privater Natur, unabhängig von seiner Größe, seiner Struktur oder seinem Gegenstand in der Lage, schwerbehinderte Menschen einzustellen, heißt es in der Vorlage.

Über Paragraf 154 Absatz 1 SGB IX seien damit - ungeachtet gesellschafts- und verwaltungsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten und auch rechtsformunabhängig - grundsätzlich alle Arbeitgeber mit einer Mindestanzahl von 20 Arbeitsplatzen gehalten, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze in deren Direktionsbereich schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Beschäftigungspflichtquote von fünf Prozent gelte folglich für private und öffentliche Arbeitgeber gleichermaßen.

Als besondere Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber werde in Paragraf 165 SGB IX jedoch die frühzeitige Meldung aller frei werdenden und neu zu besetzenden Stellen an die Arbeitsagenturen geregelt, schreibt der Petitionsausschuss. Ferner hätten öffentliche Arbeitgeber der Regelung entsprechend alle schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch zu laden, "es sei denn, es ist offensichtlich, dass ihnen die fachliche Eignung fehlt".



02. Regierung: Box-Trainingslager war kein gravierender Fehler

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann nach eigener Aussage in der Entscheidung des Deutschen Boxsport-Verbands (DBV), vom 29. August bis 11. September 2020 unter Beachtung eines besonderen Hygienekonzepts ein Trainingslager in Längenfeld (Österreich) zu veranstalten, "wo es zur fraglichen Zeit keine einzige Corona-Infektion gab", kein gravierendes Fehlverhalten des Verbands erkennen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/25690) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25570) hervor. Nach Darstellung des DBV hätten sich 26 der 27 mitgereisten Kaderathletinnen beziehungsweise -athleten mit dem Corona-Virus infiziert. "Die Bundesregierung nimmt den Gesundheitsschutz der Spitzensportlerinnen und -sportler sehr ernst und bedauert die Infektionsfälle im deutschen Boxteam", heißt es dazu. Alle infizierten Personen seien entsprechend der Vorgaben der Kommission Sportmedizin des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) untersucht worden. Bis auf eine Athletin seien alle wieder gesund und uneingeschränkt leistungssporttauglich, teilt die Bundesregierung mit.



03. Bundesmittel für deaflympische Nationalmannschaft

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigenen Angaben, auch im Jahr 2021 die Entsendung einer deaflympischen Nationalmannschaft zu den 24. Deaflympischen Sommerspielen der hörbeeinträchtigten und gehörlosen Athletinnen und Athleten in Brasilien im Dezember "im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel" zu fördern. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/25889) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25630) hervor. Die Förderung des deaflympischen Leistungssports durch die Bundesregierung in den Bereichen Leistungssportpersonal, Sportjahresplanung, Ausrichtung von internationalen Wettkämpfen im Inland sowie Entsendung zu internationalen Wettkämpfen im Ausland ziele insgesamt auf eine optimale Entwicklung sowie eine qualifizierte und intensive Vorbereitung der deaflympischen Kadersportlerinnen und -sportler auf dieses Ereignis innerhalb des gesamten Zyklus.



04. Öffnung von Skigebieten in eigener nationaler Zuständigkeit

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Die Öffnung von Skigebieten wird durch die betroffenen Mitgliedstaaten in eigener nationaler Zuständigkeit entschieden." Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25885) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25123). Eine förmliche Positionierung der Mitgliedstaaten hinsichtlich einer länderübergreifenden Verschiebung der Öffnung der Skigebiete im Winter 2020/2021 in der Europäischen Union ist der Bundesregierung nach eigener Aussage nicht bekannt. Der Europäische Rat vom 10.und 11. Dezember 2020 habe lediglich in allgemeiner Form die Koordinierung der bisherigen Anstrengungen auf EU-Ebene begrüßt und sich verpflichtet, diese Koordinierung zu intensivieren, insbesondere in Vorbereitung auf die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen und die Wiederherstellung normaler Reisebedingungen einschließlich des grenzüberschreitenden Tourismus, "sobald es die Gesundheitslage erlaubt".



05. Gefährdung durch unsachgemäßes Abwracken von Seeschiffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das unsachgemäße Abwracken von Seeschiffen stellt nach Aussage der Bundesregierung eine Gefährdung für die entsprechenden Gewässer dar. Potenzielle Umweltgefahren seien vorrangig der Eintrag von gefährlichen Chemikalien, anderen Gefahrstoffen wie Asbest, TBT-haltigen Außenhautanstrichen (Tributylzinnhydrid) oder Schwermetallen sowie die Verschmutzung mit ölhaltigen Gemischen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25495). "Nach Auffassung der Bundesregierung kann die Umweltgefahr durch ein unsachgemäßes Abwracken von Seeschiffen im Wasser oder in der Gezeitenzone erheblich sein." Mögliche Gefahren für die Arbeitskräfte beim Abwracken von Schiffen seien Arbeitsunfälle, die Gefährdung beim Betreten unzureichend belüfteter oder nicht gasfreier Räume sowie unzureichender Schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung bisher ergriffen hat, um die Umsetzung des "Übereinkommens von Hongkong" zu unterstützen, heißt es in der Antwort: Der Bund trage zum Inkrafttreten mit seinem Beitritt zum Übereinkommen von Hongkong im Juli 2019 bei, das internationale Regelungen zum umweltgerechten und sicheren Abwracken von Seeschiffen für Reedereien, Bauwerften, Hersteller, Zulieferer sowie für die Abwrackwerften enthalte. Die Bundesregierung wolle damit andere Staaten motivieren, dem Übereinkommen ebenfalls beizutreten.



06. Baupreissteigerungen im Bereich der Bundeswasserstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die seit 2009 zu konstatierende erhebliche Baupreissteigerung im Bereich der Bundeswasserstraßen ist laut Bundesregierung zu einem erheblichen Anteil auf den Investitionshochlauf an den Bundeswasserstraßen insgesamt zurückzuführen. Eine Ursache für die Kostensteigerungen der langlaufenden Großprojekte seien die steigenden rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen auch während der Genehmigungsverfahren zur Erlangung des Baurechts, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24995). Auflagen sowie neue Herausforderungen, wie beispielsweise die Anpassung an den Klimawandel, führten im Küstenbereich zu Veränderungen im Realisierungsprozess und somit zu Ausgabensteigerungen, schreibt die Regierung.

Auf die Frage der Grünen, wie die Kostensteigerung bei verschiedenen Investitionsprojekten am Nord-Ostsee-Kanal (NOK), der Mosel, dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Main zu begründen sind, heißt es in der Antwort: Für den Haushalt 2021 seien die Angaben zahlreicher langlaufender Großprojekte, insbesondere an NOK, Mosel, Neckar, Main und dem Westdeutschen Kanalnetz, aktualisiert worden. "Um auch künftig bei neuen Maßnahmen eine hohe Aktualität der im Bundeshaushalt veranschlagten Investitionsprojekte zu gewährleisten und zugleich einen zeitnahen Abfluss der Haushaltsmittel zu erreichen, werden Maßnahmen erst nach Erlass und unter Berücksichtigung der Regelungen und Auflagen der Planfeststellungsbeschlüsse eingestellt", schreibt die Bundesregierung.

Wegen der langen Realisierungszeiten ergäbe sich eine erhebliche Baupreissteigerung, "insbesondere wenn in den Haushaltsunterlagen zahlreiche Einzelmaßnahmen veranschlagt werden", heißt es weiter. Die Ausgabesteigerungen der genannten Maßnahmen resultierten zudem auch daraus, dass die Kosten der Projekte nicht jährlich fortgeschrieben wurden und somit Preissteigerungen, die über mehrere Jahre angefallen sind, in einem Betrag berücksichtigt werden. Dies werde künftig durch jährliche Aktualisierungen und Ausgabenfortschreibung vermieden. Nach Bauvertragsabschluss und somit während der Bauabwicklung blieben die Kostensteigerungen für die meisten Wasserstraßenprojekte im Rahmen der allgemeinen Baupreissteigerungen. Die Bundesregierung bringe künftig nur neue Projekte in den Haushalt ein, "die baureif sind und kurz vor der Bauausführung stehen", wird mitgeteilt.



07. Konzernrichtlinie Beschaffung wird vom Bahn-Vorstand geprüft

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird nach Angaben der Bundesregierung die Konzernrichtlinie Beschaffung vom Vorstand geprüft und verabschiedet. Zudem sei für die Zusammenarbeit mit der DB AG der DB-Verhaltenscodex für Geschäftspartner von Firmen anzuerkennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/25884) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25203). Des Weiteren habe die DB AG bei bestimmten Warengruppen ein Präqualifikationsverfahren eingeführt, bei dem die Eignungsprüfung der Firmen vor der Vergabe erfolgt und somit nur bereits geprüfte Firmen zum Vergabeverfahren zugelassen werden, schreibt die Bundesregierung. Nach Auskunft der DB AG werde die Einhaltung der Richtlinien durch regelmäßige Revisionen der Revisionsabteilung geprüft, heißt es weiter.