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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 2. Februar 2021 

  1. Novelle des BND-Gesetzes
    Inneres und Heimat/Antwort
  2. Gefährdungspotenzial von Ku-Klux-Klan-Gruppierungen
    Inneres und Heimat/Antwort
  3. Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer
    Inneres und Heimat/Antwort
  4. Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsprozessen
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage
  5. Beweismittelvernichtung in Asservatenkammern
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Novelle des BND-Gesetzes

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des "Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst" (BND) (19/26103) geht es in ihrer Antwort (19/26120) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25483). Anlass für die Novelle des BND-Gesetzes ist danach die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 zur Ausland-Ausland-Aufklärung des BND. Dieses habe dem Gesetzgeber die Neuregelung der Technischen Aufklärung des BND bis spätestens zum 31. Dezember 2021 aufgegeben. Die Novelle des BND-Gesetzes diene damit in erster Linie der Umsetzung des genannten Urteils. Außerdem sollen mit ihr laut Vorlage auch ausschließlich den BND betreffende Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts aus dessen Entscheidung vom 13. Dezember 2017 umgesetzt werden.



02. Gefährdungspotenzial von Ku-Klux-Klan-Gruppierungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ihre Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Ku-Klux-Klan-(KKK)-Gruppierungen in Deutschland legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25230) dar. Danach beschränken sich diese Gruppierungen auf die interne Kontaktpflege und die Durchführung von KKK-spezifischen Riten sowie auf die Festigung der eigenen Ideologie. Dabei betrieben Teile eine offensive rassistische Agitation. Die meisten Mitglieder lehnten Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ab.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist ihr eine valide Aussage zum Gefährdungspotenzial bei der derzeitigen Erkenntnislage nicht möglich. Trotz Ermangelung von Erkenntnissen zu einer anhaltenden Agitation des KKK und etwaiger Splittergruppierungen in Deutschland sei gleichwohl zumindest eine abstrakte Gefährdung zu konstatieren. "Straftaten einzelner Anhänger/Mitglieder müssen in Betracht gezogen werden", heißt es in der Vorlage weiter.

Zur Frage nach der Zahl der in Deutschland existierenden KKK-Gruppierungen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort (19/755) vom 14. Februar 2018 auf eine damalige Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/563). Darin schrieb sie, dass in Deutschland vier "Ku Klux Klan"-Gruppierungen existierten, die "jeweils über eine sehr geringe Mitgliederzahl" verfügten.



03. Waffenrechtliche Erlaubnis Rechtsextremer

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Nach Kenntnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) haben zum Stichtag 28. Dezember vergangenen Jahres 1.203 tatsächliche oder mutmaßliche Rechtsextremisten über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26204) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25564) weiter hervorgeht, waren Ende 2019 insgesamt 528 "Reichsbürger und Selbstverwalter" Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Abschließende Zahlen für diesen Personenkreis für das Jahr 2020 lagen den Angaben zufolge beim BfV mit Stand vom 27. Januar 2021 noch nicht vor.



04. Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsprozessen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/26205). Darin nennt sie die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen einen "elementaren Bestandteil unserer Demokratie". Durch die Einbeziehung von externem Sachverstand erhöhe sich die Qualität der im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Gesetze und die Akzeptanz staatlichen Handelns.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Gesetzentwürfe die Bundesministerien in der laufenden Legislaturperiode erarbeitet haben, die im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß Paragraf 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) Dritten zugänglich gemacht wurden. Auch erkundigen sie sich danach, welche dieser Gesetzentwürfe oder der ihnen vorausgehenden Referentenentwürfe außerhalb dieser Verbändebeteiligung im Rahmen von Konsultationsverfahren Fachkreisen und Verbänden oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht wurden. Ferner fragen sie unter anderem, wie lange bei den Beteiligungsverfahren in dieser Legislaturperiode jeweils die Frist für die Verbände zur Stellungnahme betrug.



05. Beweismittelvernichtung in Asservatenkammern

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Beweismittelvernichtung in Asservatenkammern" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/26148). Wie die Fraktion darin ausführt, werden im Rahmen von Aufräumaktionen in Asservatenkammern Beweismittel vernichtet, von denen man ausgeht, dass sie nicht mehr benötigt werden. Insbesondere bei Mord und Straftaten mit Verjährungsfristen von 20 oder 30 Jahren bestehe jedoch die Möglichkeit, dass einige Beweismittel aufgrund des technischen Fortschritts neue Bedeutung erlangen können. So ermögliche beispielsweise moderne DNA-Technik neue Erkenntnisse in weit zurückliegenden Mordfällen. Diese könne in solchen Fällen jedoch nur zum Einsatz kommen, wenn die Spurenträger noch vorhanden sind.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Fälle nach Kenntnis der Bundesregierung nicht weiter aufgeklärt werden konnten, da Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft, eine andere Strafverfolgungsbehörde oder sonstige öffentliche Stellen vernichtet wurden. Auch fragen sie unter anderem, wie nach Meinung der Bundesregierung sichergestellt werden kann, dass die Entscheidung über die Entsorgung von Beweismitteln nur unter Berücksichtigung aktueller technischer Entwicklungen getroffen wird.