Berlin: (hib/AHE) Dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist nach Auskunft der Bundesregierung kein Atomwaffenstaat und kein anderer Staat, der mit Atomwaffenstaaten im Rahmen kollektiver Verteidigung verbunden ist, beigetreten oder erwägt einen Beitritt. Das geht aus der Antwort (19/26000) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (19/25562). Nach Auffassung der Bundesregierung habe der Ächtungsansatz des AVV die Abrüstungsbereitschaft der Nuklearwaffenstaaten nicht erhöht, sondern tendenziell zur Verhärtung des Abrüstungsdialogs beigetragen.
Nach Auffassung der Bundesregierung bildet der Nichtverbreitungsvertrag (NVV) aufgrund seiner nahezu universellen Mitgliedschaft und seiner ausbalancierten Vertragsziele (Abrüstung, Nichtverbreitung, friedliche Nutzung) den für globale Abrüstungsschritte notwendigen multilateralen Handlungsrahmen. Der Atomwaffenverbotsvertrag verfolge demgegenüber den Ansatz, Nuklearwaffen kategorisch zu ächten. Die hierin angelegte Spannung zum Nichtverbreitungsvertrag und zu den darin anerkannten Nuklearwaffenstaaten, auf deren Mitwirkung es bei einer an realen Fortschritten orientierten nuklearen Abrüstung ankomme, werde durch den Atomwaffenverbotsvertrag verstärkt. Aus Sicht der Bundesregierung kann dies zu einer Fragmentierung und realen Schwächung internationaler Abrüstungsbemühungen im nuklearen Bereich führen.
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt unterstützt Beschäftigteninitiativen, die sich für Diversität und Inklusion einsetzen, und räumt ihren Vertreterinnen und Vertretern die Möglichkeit ein, zu diesen Themen Termine wahrzunehmen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/26013) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/25718). Dazu gehören den Angaben zufolge unter anderem die Beschäftigteninitiativen "Rainbow", der informelle Zusammenschluss von LGBTIQ-Beschäftigten (Lesbian, Gay, Bisexual, Trans, Intersex, Queer) des Auswärtigen Amts und ihrer Partnerinnen und Partner, der Verein frauen@diplo.de, der sich für Gleichstellung im Auswärtigen Amt einsetze, und "Diplomats of Color", die sich zum Ziel gesetzt habe, Diversität und das Diversitätsmanagement im Auswärtigen Amt zu fördern. "Der Erfahrungsaustausch der Beschäftigteninitiativen mit Externen trägt dazu bei, Anregungen in die interne Debatte einzubringen, und wird daher vom Auswärtigen Amt grundsätzlich begrüßt", schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung blickt kritisch auf den im Zuge der russischen Verfassungsänderungen eingebauten nationalstaatlichen Vorbehalt bei der Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Durch ihn werde die Durchsetzung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechte in Russland geschwächt, schreibt sie in der Antwort (19/25936) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25087). Die Bundesregierung blicke mit Sorge auf die Entwicklung im Bereich der Menschenrechte in Russland, heißt es zudem unter Verweis auf den jüngsten Bericht zur Menschenrechtspolitik (19/25000) und den darin enthaltenen Länderteil zu Russland.
Berlin: (hib/AHE) Nach der Informationskampagne des Auswärtigen Amtes unter dem Titel "Rumours about Germany" erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26041). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Projekte seit 2019 in welcher Höhe und in welchem Land gefördert wurden und wie sich die Zugriffszahlen auf die Kampagnenseite seit 2018 entwickelt haben. Die Informationskampagne zielt laut Fragestellern darauf, Falschinformationen ("Fake News") von Schleppern zu widerlegen und Migranten über legale Einwanderungswege aufzuklären.
Berlin: (hib/AHE) Nach dem Westsahara-Konflikt und einer völkerrechtlichen Bewertung erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/25997). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben, ob sie die Auffassung vertrete, "dass es sich bei der Westsahara um eine illegale Okkupation durch Marokko handelt, die weiterhin andauert und einen Verstoß gegen das Gewaltverbot darstellt".