Berlin: (hib/MWO) Mit der Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderen Aspekten des Kaufvertrags befasst sich ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/27424). Wie es darin heißt, beruht das geltende Kaufvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu großen Teilen auf einer EU-Richtlinie, die durch die EU-Warenkaufrichtlinie 2019/771 mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ersetzt werden soll.
Zweck der Warenkaufrichtlinie ist es, zum ordnungsgemäßen Funktionieren des digitalen Binnenmarkts beizutragen und gleichzeitig für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen, indem gemeinsame Vorschriften, insbesondere über bestimmte Anforderungen an Kaufverträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über Sachen mit digitalen Elementen, festgelegt werden. Die Warenkaufrichtlinie soll bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt und auf Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, angewendet werden.
Zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie gehören laut Entwurf unter anderem eine Neudefinition des Begriffs der Sachmangelfreiheit, die Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung für Sachen mit digitalen Elementen, die Einführung von Regelungen für den Kauf von Sachen mit dauerhafter Bereitstellung von digitalen Elementen und die Verlängerung der Beweislastumkehr im Hinblick auf Mängel auf ein Jahr.
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung 2019/816 sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt (19/27432). Die Verordnung vom 17. April 2019 sieht unter anderem die Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen, und die Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssyste
Die Verordnung bezweckt den Angaben zufolge die Verbesserung des Europäischen Strafregisterinformationssyste
Der Entwurf beinhaltet einzelne Neuregelungen unter anderem in der Strafprozessordnung (StPO) und im Bundeszentralregistergesetz (BZRG). So schüfen die Neuregelungen in der StPO die Grundlagen für die aufgrund der Verordnung erforderliche zusätzliche Aufnahme von Fingerabdrücken. Im BZRG seien, soweit sich die Befugnisse nicht schon aus der Verordnung selbst ergäben, Regelungen zu schaffen, die der Registerbehörde die Datenverarbeitung und den Datenaustausch mit ECRIS-TCN, den Strafverfolgungsbehörden und dem BKA in Bezug auf die personenbezogenen Daten, insbesondere die Fingerabdrücke beziehungsweise die entsprechenden Referenznummern, erlauben. Bei der Gelegenheit sollen weitere Vorschriften des BZRG geändert werden.
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion will über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/26937) möchte sie erfahren, wie viele Beratungsstellen von 2000 bis 2020 existierten und wo diese ansässig waren, wie viele Mitarbeiter dort beschäftigt waren und wie viele Personen beraten wurden. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach den jährlichen Gesamtkosten der Antidiskriminierungsstelle und ihrer Beratungsstellen.
Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach der Digitalisierung im Bereich der frühkindlichen Bildung. In einer Kleinen Anfrage (19/26731) will sie unter anderem erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung über die digitale Ausstattung von Einrichtungen der frühkindlichen Bildung vorliegen und welche Studien und Modellprojekte zum Einsatz der Digitalisierung der frühkindlichen Bildung in den vergangenen fünf Jahren vom Bund gefördert wurden.
Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2015 in Auftrag gegebene Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht". In einer Kleinen Anfrage (19/27093) will sie unter anderem wissen, ob die Forschungsarbeiten seitens des Auftragnehmers vollständig abgeschlossen sind, ob die vorläufige Fassung der Studie an das Ministerium übergeben wurde und ob diese nach Auffassung der Bundesregierung wissenschaftlichen und fachlichen Standards genügt. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob die Bundesregierung im Verlauf der Studie die Vorgaben dahingehend geändert hat, dass die Zustimmung beider Elternteile für die Befragung der Kinder erforderlich wurde.
Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion will über die Erforschung des Mediennutzungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/27209) will sie unter anderem wissen, welche Studien im Bereich der Grundlagenforschung zu diesem Thema der Bundesregierung vorliegen und welche in Planung sind. Zudem möchte sie erfahren, welche Institute und Organisationen im Geschäftsbereich der Bundesregierung dazu forschen.