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Reise-News: Coronavirus / Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 22. April 2020

Aktuelles 
                                                                                  
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Türkei zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. Die türkischen Behörden haben das Einreiseverbot für mehrere von COVID-19 betroffenen Staaten seit 14. März 2020 auch auf Einreisende aus Deutschland erweitert.

Reguläre Flüge aus der Türkei an internationale Destinationen wurden gemäß Vorgaben der türkischen Regierung am 27. März grundsätzlich ausgesetzt. Die Fluggesellschaft Turkish Airlines hat angekündigt bis zum 20. Mai 2020 keine regulären internationalen Flüge anzubieten.  Es werden derzeit noch vereinzelt Flüge mit Belavia Airlines über Minsk, Belarus (ggf. mit verlängerten Transitzeiten) nach Deutschland angeboten. Der nationale Flugverkehr wurde vorerst bis 1. Mai 2020 ebenfalls eingestellt.

Die türkischen Land- und Seegrenzen sind seit 19. März 2020 nach Griechenland und Bulgarien geschlossen. Alle Fährverbindungen aus der Türkei nach Griechenland wurden eingestellt.

Die Türkei verzeichnet stark ansteigende Infektionszahlen. Eine Ausgangssperre für chronisch Kranke und Menschen über 65 und unter 20 Jahren wurde verhängt.

Vom 23. April 00.00 Uhr bis zum 26. April 24.00 Uhr besteht eine Ausgangssperre für folgende Provinzen: Adana, Ankara, Antalya, Ayd?n, Bal?kesir, Bursa, Denizli, Diyarbak?r, Erzurum, Eski?ehir, Gaziantep, Hatay, ?stanbul, ?zmir, Kahramanmara?, Kayseri, Kocaeli, Konya, Malatya, Manisa, Mardin, Mersin, Mu?la, Ordu, Sakarya, Samsun, ?anl?urfa, Tekirda?, Trabzon, Van und Zonguldak. Ausnahmen von der Ausgangssperre gelten nur für wenige Bereiche, etwa aus gesundheitlichen Gründen, für grundlegende Versorgungsbetriebe (inklusive Bäckereien) oder anlässlich Beerdigungen. Am 23. und 24. April ist der Einkauf im nächstgelegenen Supermarkt von 9:00 – 14.00 Uhr möglich.

Reisen zwischen den Provinzen sind seit dem 27. März 2020 nur noch mit Genehmigung des Gouverneurs möglich. Der Bus- und Zugverkehr zwischen den Provinzen wird unterbunden, ebenso wie der Autoverkehr in oben aufgeführten Provinzen.

Auf Marktplätzen, in Supermärkten und an Arbeitsplätzen ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch Essen ausliefern oder abholen lassen.

Mit weiteren Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.