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Wahl Kommunalwahl pixabay

Magdeburg-News: Sicherung barrierefreier Wahlen und Wahlwerbung in Sachsen-Anhalt


veröffentlicht am Mittwoch, 27. März 2024

Magdeburg. Angesichts der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 äußert sich Sachsen-Anhalts Behindertenbeauftragter Dr. Christian Walbrach wie folgt: „Am 24. Februar 2009 hat Deutschland die UN – Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist die Konvention in Deutschland in Kraft. Sie ist nunmehr seit 15 Jahren verbindliches Recht in unserem Land.

Der UN – Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat den aktuellen Staatenbericht Deutschlands in seiner Sitzung vom 29. bis 30. August 2023 in Genf geprüft. Es ging dem Ausschuss um den Stand der Umsetzung der UN – BRK in Deutschland.

Neben kritischen Bilanzen wurde Deutschland u.a. für die Beseitigung von Einschränkungen des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen gelobt. Ein gutes und wichtiges Signal, denn der Artikel 29 der UN-BRK weist klar aus, dass und wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben sicherzustellen ist. Barrierefreie Wahllokale und barrierefreie Zugänge zu den Informationen über die Wahlen sind wichtige Kernaufgaben, um den Artikel 29 mit Leben zu erfüllen.

Die vorliegende neue Broschüre zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in leichter Sprache hilft der Breite der Gesellschaft, sich die Zugänge zu diesem wichtigen demokratischen Akt zu erschließen.

Zu einer barrierefreien Informationskultur gehört jedoch zunehmend, dass die sich zur Wahl stellenden Parteien ihre Wahlwerbung barrierefrei gestalten. Das sollte zum Beispiel durch die Verwendung von Untertiteln, eine verständliche Ausdrucksweise in Interviews, die Verwendung von Gebärdensprachdolmetschung, oder den Einsatz leichter Sprache bei der Formulierung der Wahlprogramme geschehen.

Die Gewährleistung barrierefreier Wahlwerbung ist eine grundsätzliche Pflicht der Parteien und wäre ein Gütesiegel ihres eigenen politischen Selbstverständnisses. Die Parteien tragen dafür selbst die Verantwortung. Das gilt vor allem auch für die anstehenden Kommunal- und Europawahlen.

Noch ist Zeit für die Parteien, durch bewusst gestaltete Barrierefreiheit die Breite der Gesellschaft zu erreichen, ein umfangreiches politisches Teilhaberecht zu ermöglichen und der Demokratie, zumal in herausfordernden Zeiten, einen bedarfsgerechten Dienst zu erweisen. Der Vorlauf zur Wahl und der Wahltag selbst werden Zeugnis darüber ablegen, ob die Parteien die Themen Inklusion, Sicherung von Beteiligungsrechten und Selbstbestimmung konventionskonform ernst nehmen.“


Text: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay