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Polizei Funk Pixabay

Polizei-News: Jugenliche an Schranke führt zu Zugverspätungen - 39-Jähriger mit 347 Tagen Restfreiheitsstrafe


veröffentlicht am 8. August 2023

Am Sonntag, den 6. August 2023 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 23:15 Uhr durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn Leipzig über eine Gruppe Jugendlicher am Bahnübergang in der Friedrich-List-Straße in Magdeburg informiert. 

Laut ersten Erkenntnissen sollen sie wiederholt an der Schrankenanlage gewackelt und sich an diese gehangen haben, wenn Züge den Bereich passierten. Auf der Strecke befindliche Züge erhielten einen sogenannten Langsamfahrbefehl. Informierte Einsatzkräfte der Landes- sowie Bundespolizei begaben sich umgehend zum Ereignisort. 
Jugendliche oder andere Personen, welche mit dem Geschehenen in Verbindung gebracht werden könnten, wurden nicht festgestellt. Durch diesen Sachverhalt erhielten drei Züge insgesamt 29 Minuten Verspätung. Glücklicherweise wurde Niemand verletzt. In diesem Zusammenhang, besonders mit Blick auf die fortwährenden Sommerferien, weist die Bundespolizei erneut eindringlich darauf hin: 
Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Die Bundespolizei bittet darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik werden gern zur Verfügung gestellt. 
In der jüngsten Vergangenheit kam es zu einem Sachverhalt bei dem der Betroffene mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert wurde.

Bundespolizei stellt 39-Jährigen mit 347 Tagen Restfreiheitsstrafe

Am Montag, den 7. August 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:00 Uhr einen 39-Jährigen im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes. Eine Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab, dass der Deutsche von der Staatsanwaltschaft Leipzig mit gleich zwei Vollstreckungshaftbefehlen gesucht wurde. Das Amtsgericht Leipzig hatte ihn bereits im Juli 2018 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und im Dezember 2021 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Einen Teil der Strafen hatte der 39-Jährige bereits beglichen. Aktuell waren allerdings immer noch 214 Tage von der ersten und 133 Tage von der zweiten Verurteilung offen. Die eingesetzten Bundespolizisten eröffneten dem Mann die Haftbefehle und nahmen ihn fest. Danach brachten sie den 39-Jährigen, für die nächsten 347 Tage, in die Justizvollzugsanstalt Burg und informierten die ausschreibende Behörde über den Verbleib des Festgenommenen.



Text / Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg / pixabay