veröffentlicht am Donnerstag, 18. Mai 2023
Magdeburg. Anlässlich des heutigen Feiertages und der steigenden Temperaturen weist die Landeshauptstadt auf die Verhaltensregeln bei der Nutzung von Grillwiesen hin. Schwerpunkt sind die Vermeidung von Müll und die Verhütung von Bränden durch die geeignete Entsorgung von Asche- und Glutresten. Das Ordnungsamt wird gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Regeln auf den Grillwiesen kontrollieren.
Zu besonderen Anlässen wie Himmelfahrt werden die Grillwiesen der Landeshauptstadt Magdeburg traditionell sehr stark genutzt. Entsprechend groß fallen die durch die Stadtgärtner zu beseitigenden Müllmengen aus. Aus diesem Grund appelliert die Landeshauptstadt eindringlich, anfallenden Müll beim Grillen zu vermeiden, Müllreste zu entsorgen oder idealerweise wieder mitzunehmen.
In Hinblick auf die warmen Sommermonate wird darauf hingewiesen, dass das Grillen auf den Grillwiesen ab einer Waldbrandgefahrenstufe 3 bis zu den nächsten ergiebigen Niederschlägen und der damit verbundenen Neueinstufung der Brandgefahr untersagt ist. Diese Präventionsmaßnahme soll die öffentlichen Grün- und Parkanlagen vor der Zerstörung durch Brände schützen. Über die jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen müssen sich Nutzerinnen und Nutzer vor dem Grillen selbstständig informieren.
Grundsätzlich ist das Grillen im öffentlichen Raum ausschließlich auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Hierbei gilt es, Funkenflug weitestgehend zu vermeiden sowie Asche- und Kohlereste in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen und anfallenden Müll wieder mitzunehmen.
Text: Landeshauptstadt Magdeburg
Foto: pixabay