Mittwoch, den 1. September 2021
In Sachsen-Anhalt wurden 2020 Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von insgesamt 23 Mill. EUR festgesetzt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entfielen davon 21 Mill. EUR auf Erwerbe von Todes wegen und 2 Mill. EUR auf Schenkungen. Gegenüber 2019 konnte der Fiskus gut 2 Mill. EUR mehr Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielen.
Insgesamt ergaben sich für 1 662 Veranlagungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer steuerpflichtige Erwerbe von 115 Mill. EUR. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote lag bei 19,9 %. Darunter waren 1 414 Erwerbe von Todes wegen mit steuerpflichtigen Erwerben in Höhe von 97 Mill. EUR und einer durchschnittlichen Steuerbelastungsquote von 21,6 %. Für Schenkungen betrug die Steuerbelastungsquote durchschnittlich 10,4 %.