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SAN Statistik

Heute ist Equal Pay Day: Zahlen aus Sachsen-Anhalt

Mittwoch, den 10. März 2021

Am 10. März ist Equal Pay Day! Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Je früher im Jahr dieser Aktionstag für Lohngerechtigkeit stattfindet, desto geringer fällt die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern aus. Dieser geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap erfasst. Das Statistische Landesamt teilt dazu mit, dass der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt 2020 um rund 8 % unter dem der Männer lag.

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Der unbereinigte Wert lag in Deutschland 2020 bei durchschnittlich 18 %. In Sachsen-Anhalt lag der Gender Pay Gap unter dem im Bundesdurchschnitt: 2020 betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen rund 16,90 EUR, der von Männern 18,30 EUR. Daraus ergab sich ein unbereinigter Gender Pay Gap von 8 % für Sachsen-Anhalt.

Unbereinigt ist er, weil er die strukturellen Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen nicht berücksichtigt, auf die der Verdienstunterschied zu einem Großteil zurückzuführen ist. Zum Beispiel arbeiten Frauen eher in schlechter bezahlten Berufen als Männer und sie sind seltener in Führungspositionen.

Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer vergleichbareren Situation. Der bereinigte Gender Pay Gap wird in der amtlichen Statistik auf Basis der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung berechnet. Zuletzt war das im Jahr 2018. Damals ergab sich für Deutschland, berechnet entsprechend der EU-Abgrenzung, ein Wert von 6 % und für Sachsen-Anhalt ebenfalls ein Wert von 6 %. Damit verdienten Frauen in Sachsen-Anhalt - unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit, äquivalenter Qualifikation, vergleichbarer Leistungsgruppe, gleichem Dienstalter und einer Beschäftigung mit vergleichbarem Umfang - im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer.

Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.

Der unbereinigte Gender Pay Gap umfasst Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).