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07 NEWS MDHEUTE

Landeshauptstadt nimmt Stellung zur Situation am Hasselbachplatz:

„Entstehung von Brennpunkten muss verhindert werden“

Magdeburg. Zu den Vorfällen am Hasselbachplatz, bei denen in der Nacht zum 24. Juni 2017 15 Polizeibeamte teils schwer verletzt wurden, nimmt die Landeshauptstadt wie folgt Stellung:

„Die Vorfälle in der Nacht vom Freitag zum Samstag waren eine rein polizeiliche Lage. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit der Beamtinnen und Beamten während dieser sehr schwierigen Lage und wünschen allen im Einsatz verletzten Polizisten gute Besserung“, so Holger Platz, der Beigeordnete für Umwelt, Personal und Allgemeine Verwaltung. „Jetzt muss es darum gehen, wie wir die Entstehung von sog. Brennpunkten im Stadtgebiet eindämmen bzw. verhindern können. Das kann nur in einer gemeinsam abgestimmten Strategie zwischen den Kolleginnen und Kollegen des Stadtordnungsdienstes und der Polizei geschehen.“

Die Stadt ist am Hasselbachplatz u.a. zuständig für das Gaststättenrecht, Lärm aus Gaststätten, von Terrassen, aus Wohnungen sowie auf der Straße, ruhenden Verkehr, freilaufende Hunde, Umgang mit Bettlern sowie Alkoholverzehr durch Jugendliche. Die Aufgaben werden durch den Stadtordnungsdienst (SOD) während seiner Dienstzeiten wahrgenommen, sofern sich keine Zuständigkeit der Polizei ergibt. Die Zuständigkeit der Polizei ist dann gegeben, wenn die Ereignisse im Zusammenhang mit Straftaten stehen oder die Eigensicherung der städtischen Mitarbeiter nicht gewährleistet werden kann.

Zur Situation am Hasselbachplatz

Der Hasselbachplatz ist ein Kneipenviertel mit vielen Terrassenbetrieben. Das nächtliche Geschehen an diesem Hotspot hat sich in den vergangenen Jahren immer mehr verändert. Gerade im Sommer-Halbjahr treffen sich hier viele Menschen, hauptsächlich 16- bis 35-Jährige. Die Landeshauptstadt hatte mit einem Alkoholverbot 2008 versucht, bestimmte Erscheinungen wie ruhestörenden Lärm, Vandalismus und gewalttätige Übergriffe zu verhindern. Dieses Verbot wurde gerichtlich überprüft und dann 2010 für rechtswidrig befunden.

Seit ca. 2012/ 2013 treffen sich am Hasselbachplatz immer mehr Jugendliche, die keinen Bezug mehr zur Gastronomieszene haben. Ab 2016 häufen sich wieder Beschwerden zur nächtlichen Ruhestörung. Das korrespondiert mit der Tatsache, dass seit diesem Zeitpunkt der Platz zudem ein Anziehungspunkt für junge Menschen aus unterschiedlichen Kulturen geworden ist.

Es war für den Außendienst des Ordnungsamtes anfänglich noch gut möglich, auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuwirken. In jüngster Zeit hat sich die Situation am Hasselbachplatz allerdings so verändert, dass zunehmend mit aggressiven Reaktionen von dort anwesenden Personen gerechnet werden muss. Die direkte Ansprache von Störern bei Lärm, übermäßigem Alkoholgenuss u. ä. gestaltet sich immer schwieriger.

Im vergangenen Jahr entstand deshalb die Idee einer Doppelstreife Polizei/ Ordnungsamt, die zu Beginn dieses Jahres als nächtliche Streife am Hasselbachplatz umgesetzt wurde. Da jedoch die personelle Situation sowohl im städtischen Ordnungsbereich als auch bei der Polizei sehr angespannt ist, konnte diese Doppelstreife bisher nur punktuell realisiert werden.

Reaktion auf die Entwicklung am Hasselbachplatz

Bereits seit Ende 2016 wird in der Stadtverwaltung über kommunale Möglichkeiten zum Schutz öffentlicher Räume beraten. Im Ergebnis wird von Seiten der Stadt davon ausgegangen, dass der Entwicklung bestimmter Plätze, wie dem Hasselbachplatz, nur gemeinsam von Kommune und Polizei entgegengetreten werden kann. Hier sollen künftig Ressourcen und Zuständigkeiten gebündelt werden. Im Kern bedeutet dies, dass durch die Zusammenarbeit Synergien entstehen sollen, die aus der ergänzenden Aufgabenwahrnehmung resultieren. Der aktuelle Planungsstand geht davon aus, dass ein solches Vorhaben nur mit zusätzlichem Personal- und Ressourceneinsatz zu bewerkstelligen sein wird.

Beigeordneter Holger Platz: „Hier stelle ich mir eine gemeinsam betriebene Stadtwache vor – am besten als Pilotprojekt, so wie wir es im Februar 2017 dem Städte- und Gemeindebund bereits vorgeschlagen haben.“

Dienstzeiten des Stadtordnungsdienstes

Zwischen Oktober und März sind die Kolleginnen und Kollegen des Stadtordnungsdiensts montags bis freitags von 6.00 bis 20.00 Uhr im Einsatz. Von April bis Ende September verlängern sich die Einsatzzeiten. Sonntags bis mittwochs arbeitet der Stadtordnungsdienst von 6.00 bis 20.00 Uhr, donnerstags bis samstags bis 23.00 Uhr. Darüber hinaus stehen zivile Kräfte des SOD ganzjährig je nach Bedarf auch in der Nacht zur Verfügung.

Möglichkeiten eines Alkoholverbots

Im Jahr 2008 hatte die Landeshauptstadt Magdeburg für den Hasselbachplatz und den Bahnhofsvorplatz ein Alkoholkonsumverbot beschlossen, zunächst per Allgemeinverfügung, dann per Gefahrenabwehrverordnung. Diese Verordnung wurde von Seiten des Landes-Oberverwaltungsgerichtes 2010 für rechtswidrig erklärt.