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Jahresbilanz 2019 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Montag, den 9. März 2020

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad (Foto):

Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft des
Landes Sachsen-Anhalt haben sich im Jahr 2019 erhöht. Bei den Staatsanwaltschaften im Land
sind insgesamt 245.079 Verfahren eingegangen, mithin 6,8 % mehr als im Vorjahr (2018: 229.550).
Dabei lag der Anteil der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige über demjenigen gegen
unbekannte Täter. Die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger (so. Aufklärungsquote)
betrug 2019 59,9 % (2018: 57,5 %).

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat sich die Anzahl der Beschwerdeverfahren
(Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte,
Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte, Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der
Staatsanwaltschaften) ebenfalls erhöht, und zwar um 9,3 % von 1.938 (2018) auf 2.119 (2019).

Positiv zu bewerten ist, dass der Personalbestand erstmals seit Jahren deutlich angestiegen
ist. Bei den vier Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt und bei der Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg sind 220 Staats- und Amtsanwälte beschäftigt; im Vorjahr betrug deren Anzahl noch 198.
Der Personalbestand hat damit binnen Jahresfrist um 11,1 % zugenommen und das Niveau des
Jahres 2013 erreicht. Zuvor, zu Beginn der 2000er Jahre, waren noch 260 Staats- und Amtsanwälte
in Sachsen-Anhalt tätig.

Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im letzten Jahr gegen 12.357
Beschuldigte Anklage erhoben (2018: 12.128) und gegen 13.910 Beschuldigte den Erlass eines
Strafbefehls beantragt (2018: 13.911). Zudem haben sie insgesamt 27.677 Sitzungsstunden bei den
Strafgerichten wahrgenommen und 28.910 Strafen vollstreckt.

Für ihre gewissenhafte Tätigkeit gebührt allen Mitarbeitenden meines Geschäftsbereichs in
Magdeburg, Halle, Stendal, Dessau-Roßlau, Naumburg und Halberstadt sowie in meinem Haus
besonderer Dank.

In weiten Kriminalitätsbereichen ist ein Anstieg der Ermittlungszahlen bei den
Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt zu beobachten, und zwar bei den
Ermittlungsverfahren wegen:

Diebstahls (+ 5,3 %), rechtsextremistischer Straftaten (+ 5,4 %), Betäubungsmittelkriminalität
(+ 6,6 %), Jugend- und Heranwachsendenkriminalität (+ 13,7 %), Anzeigesachen wegen
Kinderkriminalität (+ 13,9 %) und Kinderpornografie (+ 44,5 %).

Gegen diesen Trend abgenommen haben:

Rehabilitierungsverfahren (- 2,6 %), Ermittlungsverfahren wegen Umweltdelikten (- 11,5 %) und
Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftskriminalität (- 12,3 %).

Anlass zur Sorge gibt - wie bereits im vergangen Jahr - der Anstieg von Ermittlungsverfahren
auf dem Gebiet der Betäubungsmittelkriminalität bei Jugendlichen und Heranwachsenden
sowie der sprunghafte Anstieg der Kinder und Jugendpornografie.

Knapp 1/3 aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde von Personen unter 21 Jahren
begangen (3.295 von 10.756). Bei dieser Altersgruppe war ein Anstieg von 8,3 % zu verzeichnen.
Sprunghaft zugenommen haben die wegen des Verdachts von Kinder- und Jugendpornografie
geführten Ermittlungsverfahren. Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur
Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften
bei der Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2019 786 Verfahren gegen bekannte und unbekannte
Tatverdächtige neu eingeleitet (2017:544; + 44,5 %).

Foto: Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad ©  MJ LSA