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ThomasLippmann 0185 Presse A5

Heute im Landtag: Anhörung zum Schulgesetz wird zur Farce - Seifenblasen ohne Substanz

Die Landesregierung hat angekündigt, das Schulgesetz ändern zu wollen, 
um kleine Landschulen zu retten und Seiteneinsteigern künftig den Weg in 
den Vorbereitungsdienst zu öffnen. Die gesetzlich vorgeschriebene 
Anhörung des Landesschulbeirates [-] also von Vertretern der Schüler, 
Eltern und Lehrkräfte [-] soll in sehr kurzer Zeit in den Oktoberferien 
erfolgen, damit der Entwurf am 17. Oktober von der Landesregierung 
beschlossen werden kann. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher 
der Fraktion, Thomas Lippmann (Foto):

Es ist eine ausdrückliche Missachtung der Mitglieder im 
Landesschulbeirat durch die Landesregierung, wenn von ihnen verlangt 
wird, innerhalb von 14 Tagen, die dazu fast vollständig in den 
Herbstferien liegen, eine Stellungnahme zu einem umfangreichen 
Gesetzesvorhaben zu erarbeiten. Denn natürlich befinden sich viele 
Schüler, Eltern und Lehrkräfte ab dem Wochenende im wohlverdienten 
Urlaub. Die Vertreter im Landesschulbeirat werden also kaum in der Lage 
sein, in dieser Zeit eine abgestimmte Stellungnahme vorzulegen. Damit 
dokumentiert die Landeregierung ihr Dessinteresse an einer fachlich 
fundierten Diskussion und Mitarbeit an ihren Gesetzesvorhaben.

Die LNKE fordert, die Anhörungsfrist für den Landesschulbeirat 
mindestens bis Ende Oktober zu verlängern, um eine seriöse Erarbeitung 
von Stellungnamen zu ermöglichen und eine Schulgesetznovelle nicht im 
Galopp durch Regierung, Koalition und Parlament zu treiben.

Die beiden von Minister Tullner angekündigten Vorhaben [-] die Zulassung 
von Schulverbünden bei kleinen Grundschulen und die Zulassung von 
Seiteneinsteigern zum Vorbereitungsdienst [-] sind zwar durchaus 
notwendig, in ihrer Ausführung durch die Landesregierung sind sie aber 
weitgehend substanzlos und werden die ins Auge gefassten Probleme kaum 
lösen.

Mit einer Regelung zur Bildung von Schulverbünden will die 
Landesregierung den Druck in den ländlichen Regionen von Schulträgern 
nehmen, ihre Grundschule schließen zu müssen, wenn sie die geforderte 
Mindestgröße von 60 Schülerinnen und Schülern nicht mehr erreichen. Im 
letzten Schuljahr lagen in Sachsen-Anhalt lediglich 9 der 500 
Grundschulen unter dieser Marke und wären somit ggf. von einer 
Schließung bedroht. Diese zu retten und den knapp 600 Schülerinnen und 
Schülern, die insgesamt an diesen Schulen lernen, unsinnig weite 
Schulwege zu ersparen, ist gut und richtig. Es rechtfertigt aber 
keinesfalls den Rummel, der jetzt um diese Regelung gemacht wird.

Neben der sehr geringen Anzahl dieser kleinen Grundschulen ist auch 
längst nicht klar, ob die neue Regelung überhaupt Vorteile für die 
betroffenen Standorte bringt. Denn bisher waren sie [-] mit 
entsprechenden Ausnahmegenehmigungen des Landesschulamtes [-] 
eigenständige Schulen. Künftig könnten sie nur noch Außenstelle sein, 
was zu einer weiteren Reduzierung der Stundenzuweisung führt. Die 
verfügbaren Lehrkräfte sind an den Grundschulen landesweit inzwischen so 
stark reduziert, dass diese kleinen Standorte trotz der neuen Regelungen 
möglicherweise geschlossen werden. Wenn der Hauptstandort nicht über die 
entsprechende Größe und das Lehrkräftepotenzial verfügt, reichen die 
Lehrkräfte nicht aus, um den Unterricht an einer solchen kleinen 
Außenstelle absichern zu können.

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit in jedem 
Schuljahr Grundschulen geschlossen wurden. Darunter waren nicht nur 
Schulen, die die Mindestschülerzahl nicht erreicht haben. Oft spielten 
auch Haushalts-und Investitionsentscheidungen der Städte und Gemeinden 
als Schulträger eine viel wichtigere Rolle.

Die LINKE fordert stattdessen, den Gemeinden insgesamt deutlich mehr 
Freiheiten bei der Organisation ihrer Grundschulstandorte zu gewähren 
und dabei den regionalen Besonderheiten ausreichend Rechnung zu tragen. 
Dann hätten alle etwas davon und die kommunale Eigenverantwortung würde 
gestärkt. Voraussetzung wäre aber in jedem Fall eine bessere Ausstattung 
der Schulen mit Lehrkräften. Die derzeitige Mangelverwaltung bei der 
Lehrkräfteversorgung wird die Kommunen weiterhin vor schwierige Probleme 
stellen, wenn Schulträgerentscheidungen zu treffen sind. Daran werden 
auch neue Schulgesetzregelungen nichts ändern.

Hinsichtlich der Seiteneinsteiger, die ohne pädagogische Ausbildung in 
den Schuldienst eingestellt werden, ist es richtig, ihnen den Zugang zu 
einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu öffnen. Wenn Minister 
Tullner aber daran festhalten will, dass dafür eine Ausbildung in zwei 
Fächern der Stundentafel nachgewiesen muss, verwehrt er dem größten Teil 
dieser Lehrkräfte, die in der Regel nur für ein Fach studiert haben, die 
Möglichkeit der pädagogischen Qualifikation. Damit schafft der Minister 
wieder Lehrkräfte erster und zweiter Klasse.

Die LINKE fordert, allen Seiteneinsteiger, unabhängig von der Anzahl der 
studierten Fachrichtungen, den uneingeschränkten Zugang zu einem 
berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu ermöglich.

Bisher gleichen die Pläne aus dem Bildungsministerium nur Seifenblasen. 
Ein schöner Schein ohne wirklichen Inhalt.