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Altbau Fassade Denkmalschutz pixabay

Magdeburg-News: Sachsen-Anhalt gibt Runderlass für Denkmalschutz und Solaranlagen heraus


veröffentlicht am Freitag, 9. März 2024

Magdeburg. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt hat einen neuen Runderlass zum Umgang mit Solaranlagen auf Kulturdenkmalen herausgegeben. Der Runderlass richtet sich an die Denkmalschutzbehörden im Land und reflektiert die aktuellen Herausforderungen im Themenkreis der zunehmenden Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra äußerte seine Zufriedenheit darüber, dass die Belange des Denkmalschutzes und der Energie miteinander verbunden wurden, was nun für Inhaber von Denkmälern sowie für die Denkmalschutzbehörden Klarheit schaffe. „Die fortschreitende technische Entwicklung und die eingegangenen Anträge auf Errichtung von Photovoltaik-Anlagen erforderten eine Überarbeitung der bestehenden Leitlinien zum Umgang mit Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen. Die neue verbindliche Erlasslage, die wir kürzlich an die Denkmalschutzbehörden im Land verschickt haben, räumen einen größeren Handlungsspielraum zugunsten von Photovoltaik-Anlagen bei den Einzelfallentscheidungen ein. Damit unterstützen wir das gemeinsam erkannte Ziel eines weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, auch auf Kulturdenkmalen“, so Robra.


Die wichtigsten Punkte des Runderlasses:
  • Genehmigung für Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen ist durch die Kommunen als untere Denkmalschutzbehörden regelmäßig zu erteilen.
  • Nur noch erwartbare Substanzschäden an Kulturdenkmalen können eine Versagung der Genehmigung zur Folge haben. Damit entfällt der häufigste bisherige Ablehnungsgrund, nämlich Eingriffe in das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals.
  • Dient eine Solaranlage der Eigenversorgung des Denkmals, kann sie nur in besonderen Einzelfällen abgelehnt werden, in denen die Belange der Denkmalpflege höher zu gewichten sind als jene der erneuerbaren Energien.
  • Will eine Kommune die Erteilung der Genehmigung einer Photovoltaik-Anlage ablehnen, muss sie vorher ihrer Fachaufsicht beim Landesverwaltungsamt Bericht erstatten und das Verfahren bis zu deren Maßgabe aussetzen.
Der Erlass kann der Webpräsenz https://kultur.sachsen-anhalt.de/ministerium/erlasse entnommen werden.


Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay