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Feuerwehr Fahrzeug pixabay

Magdeburg-News: Sachsen-Anhalts Kommunen gaben 2022 fast 230 Millionen Euro für Brandschutz aus


veröffentlicht am Dienstag, 27. Februar 2024

Magdeburg. 2022 gaben die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit Brandschutz 228,725 Millionen Euro aus, 27,039 Millionen Euro nahmen sie ein. Wie das Statistische Landesamt aus der Jahresrechnungsstatistik 2022 mitteilt, waren das die höchsten Aus- und Einzahlungen für Brandschutz seit 2014. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Auszahlungen um 44,372 Millionen Euro (+24 Prozentund die Einzahlungen um 5,916 Millionen Euro (+28 Prozent).

Die kommunalen Ausgaben für Brandschutz setzten sich 2022 in Sachsen-Anhalt wie folgt zusammen: 37 Prozent Personal, 34 Prozent Investitionstätigkeit, 19 Prozent Sach- und Dienstleistungen sowie 10 Prozent Transfer und Sonstiges aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Seit 2017 stiegen die Auszahlungen für Brandschutz um 53 Prozent bzw. 79,282 Millionen Euro. Strukturell gab es in den vergangenen fünf Jahren Verschiebungen zwischen den Anteilen der Ausgaben für Investitionen, die um 10 Prozentpunkte stiegen, und den Personalausgaben, die um 4 Prozentpunkte sanken. Auch die Anteile der Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen, der sonstigen Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Transfer sanken.

Die Hälfte der Einzahlungen für Brandschutz in die kommunalen Kassen kam 2022 aus der Investitionstätigkeit, 23 Prozent stellten privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und -umlagen, 18 Prozent Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen und 9 Prozent öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte. Im Zusammenhang mit Brandschutz verbuchten die Kommunen 7,898 Millionen Euro mehr als 2017. Das entsprach einem Plus von 41 Prozent in fünf Jahren. Die Zusammensetzung der Einzahlung unterschied sich 2017 zu 2022. Der Anteil der Investitionstätigkeit stieg um 20 Prozentpunkte, der Anteil von Zuweisungen und allgemeinen Umlagen sank um 11 Prozent und der Anteil von Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen sank um 9 Prozent.

Zum Brandschutz gehören die Gefahrenabwehr mit der Brandbekämpfung, technischen Hilfsleistungen, Bevölkerungsschutz, Tierrettung und
Brandsicherheitswachdienste, z. B. Sicherheitswachen bei Veranstaltungen. Weiterhin zählt die Gefahrenvorbeugung zum Brandschutz mit
brandschutztechnischen Stellungnahmen, Brandschutzerziehung und -aufklärung, Aus- und Fortbildung, Dienstleistungen für Dritte und der Unterhaltung von Kinder- und Jugendfeuerwehren.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay