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Magdeburg Landtag pixabay

Magdeburg-News: Kernhaushalte Sachsen-Anhalts Kommunen mit über 3.000 Millionen Euro Schulden



veröffentlicht am Dienstag, 19. Dezember 2023

Magdeburg. Zum Ende des dritten. Quartals 2023 waren die kommunalen Kernhaushalte des Landes Sachsen-Anhalt mit 3.049 Millionen Euro verschuldet. Der Schuldenstand stieg gegenüber dem Vorquartal um 109 Millionen Euro und gegenüber dem Vorjahresquartal um 152 Millionen Euro. Erstmals seit dem 31. März 2017 lag die Verschuldung der kommunalen Kernhaushalte des Landes Sachsen-Anhalt wieder über 3.000 Millionen Euro.

Am 30. September 2023 betrug der Anteil der Schulden zur Liquiditätssicherung 1.395 Millionen Euro. Das waren 45,8 Prozent der Gesamtverschuldung. Für Investitionen waren es zum gleichen Zeitpunkt 1.653 Millionen Euro bzw. 54,2 Prozent.

In den Jahren 2019 und 2020 lagen die Schulden zur Liquiditätssicherung immer wieder über denen für Investitionen. So waren es am Ende des III. Quartals 2019 mit 1.393 Millionen Euro bzw. 51,4 Prozent des Schuldenstandes für Liquiditätssicherung und 1 315 Millionen Euro bzw. 48,6 Prozent für Investitionen. Ein ähnliches Ergebnis gab es am 31. März 2020 und am 30. September 2020 mit 51,2 Prozent bzw. 51,0 Prozent der Verschuldung für Liquiditätskredite und 48,8 Prozent bzw. 49,0 Prozent für Investitionen.

Seit dem Ende des I. Quartals 2021 liegen die investiven Schulden bei 50,8 Prozent bzw. 1.375 Millionen Euro und damit über denen zur Liquiditätssicherung mit 49,2 Prozent bzw. 1.332 Millionen Euro. In den vergangenen zwei Jahren stieg die Verschuldung für Liquidität um 50 Millionen Euro und für Investitionen um 358 Millionen Euro.

Schulden zur Liquiditätssicherung, auch Kassenkredite oder Liquiditätskredite genannt, sind Verbindlichkeiten mit kurzer Laufzeit. Sie werden aufgenommen, um die kurzfristige Zahlungsfähigkeit einer Gebietskörperschaft sicherzustellen und damit u. a. deren Dienstbetrieb. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind abzugrenzen von den Krediten, welche für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Dabei geht es um die Anschaffung langfristig nutzbarer Wirtschaftsgüter (sog. Investitionsgüter). Das können z. B. Feuerwehr-Fahrzeuge, Verwaltungsgebäude oder Sporthallen sein.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay