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Kind traurig pixabay

Magdeburg-News: Erneut weniger abgegebene Sorgerechtserklärungen bei Jugendämtern 2022



veröffentlicht am Sonntag, 9. Juli 2023

Magdeburg. 2022 wurden bei den Jugendämtern in Sachsen-Anhalt 6.538 Sorgeerklärungen (Sorgerechtserklärungen) über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben und 56 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank die Anzahl der Sorgeerklärungen im Vorjahresvergleich um 2,6 Prozent (2021: 6.768). Die meisten Sorgeerklärungen wurden in der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben (1.317), gefolgt von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (881) und dem Landkreis Harz (607).

Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, können sie durch eine Sorgeerklärung, auch als Sorgerechtserklärung bezeichnet, beim Jugendamt beurkunden lassen, dass sie die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam ausüben wollen.

Des Weiteren bestanden bei den Jugendämtern am Jahresende 2022 insgesamt 2005 Amtsvormundschaften für Minderjährige. Dabei gab es 1.794 bestellte Amtsvormundschaften, insbesondere beim Entzug der elterlichen Sorge und 211 gesetzliche Amtsvormundschaften bei Geburt eines Kindes durch eine unverheiratete minderjährige Mutter oder bei Freigabe eines Kindes zur Adoption.

10 579 Kinder und Jugendliche erhielten zum Jahreswechsel von den Jugendämtern Beistand - auf Antrag eines Elternteils zur Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (2021: 11.242).

2022 gab es insgesamt 14.506 Lebendgeborene, wovon 8.293 nichtehelich geboren wurden. Ein Jahr zuvor waren es 16.024 Lebendgeborene (9.081 nichtehelich).


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