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Zeugenaufruf der Bundespolizei: Bisher unbekannter Täter legt Einkaufswagen ins Gleis - Güterzug kollidiert damit


veröffentlicht am 12. Mai 2023

Zeugenaufruf der Bundespolizei: Bisher unbekannter Täter legt Einkaufswagen ins Gleis - Güterzug kollidiert damit

In den Nachtstunden des 10. Juni 2023 meldete die Notfallleistelle der Bahn der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, dass ein Güterzug im Bereich des Bahnhofes Gardelegen, auf der Hochgeschwindigkeitsstrecke Hannover - Berlin, einen im Gleisbereich liegenden Einkaufswagen erfasst hat. 
Bei Einfahrt des Zuges bemerkte der Triebfahrzeugführer den Einkaufswagen, bremste aber prallte aufgrund des langen Bremsweges trotzdem mit dem Wagen zusammen. Die Strecke wurde umgehend gesperrt. Nach der Kollision untersuchte der Triebfahrzeugführer, ob es zu Schäden an dem Zug gekommen ist. Eine sofort alarmierte Streife der Bundespolizei verlegte zum Einsatzort und fotodokumentierte den Tatort. Bei der Inaugenscheinnahme der Lok des Güterzuges mussten leichte Beschädigungen festgestellt werden. 

Nach Abschluss aller erforderlicher Maßnahmen konnte der Triebfahrzeugführer seine Fahrt fortsetzen. Die Streckensperrung wurde kurze Zeit später wieder aufgehoben. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen geben, welche sich in der Nacht vom 9. zum 10. Juni 2023, gegen 02:50 Uhr am Bahnhof Gardelegen mit einem Einkaufswagen aufgehalten haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch im Nahbereich aufgehalten haben. 
Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. 

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.


Text / Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg / pixabay