header-placeholder


image header
image
Rente 18.04f

Wirtschaft-News: Verrentung - Riester-Banksparpläne - Kosten bei Rentenbeginn aus vzbv-Sicht oft unzulässig


veröffentlicht am 18. April 2023

Riestersparerinnen - und Sparer sollten Verrentungsangebote genau prüfen und im Zweifel ablehnen.
Anbieter von Riester-Bank- und -Fondsparplänen verlangen entgegen ursprünglicher Vereinbarungen teils erhebliche Kosten.
Das schmälert die Altersvorsorge der betroffenen Riestersparerinnen - und Sparer.

vzbv fordert schnelle unbürokratische Lösung beim Rentenübergang
 
Riestersparerinnen - und Sparer mit Bank- und Fondssparplänen werden oft mit teuren Überraschungen konfrontiert, sobald die Auszahlung ihrer Riester-Rente beginnt: Sparkassen und Volksbanken packen in ihre Verrentungsangebote an die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder Kosten, die sie aus vzbv-Sicht bei Vertragsbeginn nicht oder unzureichend benannt haben. Obwohl Gerichte die Kostenklauseln von Sparkassen bereits als unwirksam erklärt haben, werden Riestersparerinnen - und Sparer weiterhin zur Kasse gebeten. Das schmälert die Höhe ihrer Altersvorsorge.
 
„Die Riester-Rente ist gescheitert, das zeigt sich im Großen wie im Kleinen. Für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher braucht es jetzt schnelle und unbürokratische Lösungen. Statt sie noch einmal mit Kosten zu belasten, muss eine kostenfreie Verrentung möglich sein. Wenn sich Anbieter weigern, braucht es eine Sonderregelung, zum Beispiel indem das angesparte Geld in die gesetzliche Rente eingezahlt werden kann.
 
Für die Zukunft muss die Bundesregierung die Weichen jetzt neu stellen und bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf für einen Vorsorgefonds vorlegen, der die Riester-Rente ersetzt. So wie es ist, kann es nicht bleiben“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
 
Angebote mit unzulässigen Kosten ablehnen
 
Aktuell können Verbraucherinnen und Verbraucher solche Verrentungs-Angebote mit unzulässigen Kosten lediglich ablehnen und ein neues Angebot anfordern. Scheitert das, können sie sich zivilrechtlich oder mittels Schlichtungsstellen dagegen wehren, was bisher oft ohne Erfolg bleibt. Zudem kann es sich nicht jede Verbraucherin und jeder Verbraucher leisten, ein Rentenangebot vorläufig abzulehnen.
 
Nur bestimmte Kosten sind zulässig
 
Die Banken treiben die Kosten in die Höhe: Anbieter von Bank- und Fondssparplänen berechnen beispielsweise den Riestersparerinnen - und Sparer beim Rentenübergang Abschluss- und Vertriebskosten, übrige Kosten und Verwaltungskosten oder einmalig übrige einkalkulierte Kosten. Aus Sicht des vzbv sind diese oft nicht berechtigt.
 
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat wegen intransparenter Kostenklauseln bereits mehrere Sparkassen erfolgreich abgemahnt und verklagt. Denn Finanzinstitute dürfen bei Riester-Verträgen nur Kosten verlangen, die rechtmäßig sind und auf die sie vertraglich klar hingewiesen haben.
 
Hintergrund
 
In Deutschland gibt es neben den klassischen Riester-Rentenversicherungen rund 3,2 Millionen Riester-Fonds-Sparpläne sowie rund 0,5 Millionen Riester-Bank-Sparpläne. Letztere wurden vor allem von regionalen Sparkassen und Genossenschaftsbanken angeboten.
 


Text / Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)