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Reise-News: Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 30. Januar 2021

Aktuelles (Besonderheiten auf den Inseln- Balearen)

Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.

Auf den Balearen gilt die Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch für Einreisen vom spanischen Festland. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.

Bis zunächst 13. Februar 2021 gelten auf den Balearen verschärfte Maßnahmen:

Auf den gesamten Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr.

Ibiza und Formentera sind abgesperrt. Beide Inseln können nur aus triftigen Gründen verlassen oder betreten werden.

Für Mallorca, Ibiza und Formentera gilt darüber hinaus:

- Bars, Cafés und Restaurants sind geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist bis 22 Uhr, Lieferservice bis 24 Uhr gestattet.

- Geschäfte müssen, mit Ausnahme derer, die den für den Lebensunterhalt notwendigen Bedarf sicherstellen, um 20 Uhr schließen.

- Einkaufszentren, Kaufhäuser, Baumärkte und Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 m² (Ibiza 400 m²) sind geschlossen. Davon ausgenommen sind Supermärkte.

- Private Treffen sind auf Mitglieder des eigenen Hausstands beschränkt.

Auf Menorca sind Bars und Restaurants im Außenbereich mit 75 %, im Innenbereich mit 30 bis 50 % Kapazität geöffnet. Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen sind untersagt.

Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise ein negatives PCR- oder ein sogenanntes TMA- Testergebnis vorweisen.

Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.

Unabhängig von den o.g. Einreisebestimmungen gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten werden, folgendes:

1.  An der Rezeption ist noch einmal das negative COVID-19-Testergebnis vorzulegen. 

2.  Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert.

3.  Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss.

4.  Es besteht die grundsätzliche Pflicht, die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.

Auf allen Kanarischen Inseln gelten nächtliche Ausgangssperren, deren Uhrzeiten allerdings für einzelne Inseln unterschiedlich sein können.

Für Gran Canaria, Lanzarote und La Graciosa gelten zunächst bis zum 8. Februar 2021 zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen folgende weitergehende Beschränkungen:

-  Für Touristen, die mit internationalen Flügen ankommen, gelten die generellen Vorschriften für die Einreise nach Spanien.

-  Einreisen vom spanischen Festland oder von den Balearen sind grundsätzlich nicht möglich, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen (z.B. Nachweis, dass es sich um eine Familienbesuchsreise handelt oder dass die Unterbringung in einer lizenzierten touristischen Unterkunft gebucht wurde).

-  Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene An- und Abreisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.