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Thomas Cook-Insolvenz: Ausgleichszahlungen bis 15. November beantragen

Dienstag, den 10. November 2020

Pauschalreisende, die infolge der Insolvenz eines deutschen Reiseveranstalters der Thomas Cook-Gruppe, der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH Schäden erlitten haben, müssen sich beeilen, wenn sie Ausgleichszahlungen des Bundes geltend machen wollen. Dies ist noch bis zum 15. November online möglich. Der Bund arbeitet mit Hochdruck daran, dass alle Geschädigten möglichst zügig ihr Geld zurückerhalten.

Kundinnen und Kunden der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, die sich auf dem Thomas-Cook-Bundportal registriert und Unterlagen eingereicht haben, jedoch noch keine Ausgleichszahlung erhalten haben, werden gebeten, zu beachten, dass die Bearbeitungszeit im Einzelfall variieren kann. Zumal in vielen Fällen Angaben und Belege nicht vollständig waren und nachgereicht werden müssen.

Betroffene Pauschalreisende, die sich noch nicht auf dem Thomas-Cook-Bundportal (https://bit.ly/33OvkKd) registriert haben, sind aufgerufen, dies bis zum 15. November nachzuholen. Beim Einreichen der Unterlagen ist auf die Vollständigkeit der Anlagen und Belege zu achten.

Ausgleichszahlung beantragen: So geht's

Seit dem 6. Mai 2020 steht ein kostenfreies Online-Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Thomas Cook-Insolvenz in Anspruch nehmen zu können. Betroffene Pauschalreisende können sich dort registrieren und anmelden. Gleichzeitig müssen sie Belege und Erklärungen übermitteln und bereits erhaltene Leistungen von dritter Seite eintragen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.

Wichtig: Zuvor müssen die Betroffenen ihre Ansprüche gegen ihren Reiseveranstalter beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet und diese gegen die Zurich-Versicherung geltend gemacht haben.

Die Zurich-Versicherung hat den geschädigten Thomas-Cook-Pauschalreisenden bislang Versicherungsleistungen auf der Grundlage einer vorläufig festgelegten Quote von 17,5 Prozent gezahlt. Am 9. Oktober 2020 hat die Versicherung angekündigt, den betroffenen Pauschalreisenden auf der Grundlage einer Quote von 26,38 Prozent einen Erhöhungsbetrag auf die bisherige Versicherungsleistung zu zahlen.