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Kabinettsbeschluss: Reisewarnung für Drittstaaten bis 14. September verlängert

Donnerstag, den 27. August 2020

Wegen zahlreicher Neuinfektionen - unter anderem auch durch die Rückkehr von Reisenden - verlängert die Bundesregierung die Reisewarnung für sogenannte Drittstaaten bis einschließlich zum 14. September. Das hat das Kabinett beschlossen.

Für nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland - ausgenommen sind die EU-Staaten, Schengen-assoziierte Staaten sowie das Vereinigte Königreich - besteht die Reisewarnung bis zum 14. September 2020 fort. Im Juni hatte die Bundesregierung die Reisewarnung für Drittstaaten vorerst bis zum 31. August beschlossen.

Grund für die Verlängerung ist die weltweit weiterhin dynamische Entwicklung der Covid-19-Pandemie. Nach Angaben des RKI sind derzeit zahlreiche Neuinfektionen in Deutschland auf Fälle von Reiserückkehrern aus Risikogebieten zurückzuführen. Deutschland bleibt aber weiterhin der wichtigste Expositionsort für Infektionen.

Reisewarnungen im Zusammenhang mit Corona

Aktuell werden besonders viele Reisewarnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgerufen. Aufgrund hoher Infektionszahlen gilt deshalb teilweise auch für einige Länder oder bestimmte Regionen innerhalb der EU eine Reisewarnung. Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes (Teilreisewarnung) gewarnt werden muss.

Ein Gebiet, für das eine Reisewarnung gilt, ist jedoch nicht gleichzeitig auch ein Corona-Risikogebiet. Corona-Risikogebiete sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Zwar spielt für beide - Reisewarnung und die Einstufung als Risikogebiet - die Pandemieentwicklung eine Rolle, allerdings betrachtet die Reisewarnung das allgemeine Risiko für Reisende im Ausland. Dabei spielen zum Beispiel auch Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen des jeweiligen Staates, die Rückreisemöglichkeiten und die Aufstellung des Gesundheitssystems vor Ort eine Rolle. 

Quarantänemaßnahmen und Testpflicht

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder und jede Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft - innerhalb von 72 Stunden - auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden.

Darüber hinaus haben alle Reiserückkehrenden die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen - unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome aufweisen.