Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen
der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
(BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien
sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken
für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden.
Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit
Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der
Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.
Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime
zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die
islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum
Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei
Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter.
Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben.
„Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit
führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“,
erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in
der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade
dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu
Trinken.“
Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere
pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens
hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen,
hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig
ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges
Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es,
dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu
schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes
Aufwachsen das Wichtigste.“
Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und
Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät
er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu
informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert
werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder
auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche
Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und
Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB.
Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem
Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise. Die
Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und
Jugendlichen finden Sie hier.
Text - Quelle : © 2019 Deutscher Kinderschutzbund
Bundesverband e. V. (DKSB)