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SACHSEN-ANHALT HEUTE: Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus: „Am besten gemeinsam“

Magdeburg, den 2. Mai 2018

Ministerin Dalbert übergibt ELER-Fördermittelbescheid für Neophytenmanagement für beispielgebendes gemeinsames Projekt des Landes und des Landkreises Mansfeld-Südharz


 

Sangerhausen. Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) hat heute in Sangerhausen der Landrätin des Landkreises Mansfeld-Südharz, Dr. Angelika Klein, einen ELER-Fördermittelbescheid in Höhe von rund 215.000 Euro zur Bekämpfung invasiver Neophyten übergeben.

 

Die Ministerin erläuterte den Hintergrund des Fördermittelbescheids: „Invasive gebietsfremde Arten gefährden weltweit und auch bei uns die heimische Artenvielfalt. Es ist unsere Aufgabe, in den Naturschutzgebieten unsere einheimischen Pflanzen und Tiere und die Biotope vor dem Einfluss invasiver Arten zu schützen.“ Deshalb fordere die entsprechende EU-Verordnung, dass für die in Sachsen-Anhalt weit verbreiteten invasiven Arten zukünftig Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Auswirkungen zu minimieren und eine weitere Ausbreitung einzudämmen. Mit Blick auf den Landkreis Mansfeld Südharz sagte sie: „Der Riesen-Bärenklau und das Drüsige Springkraut gehören zu den weit verbreiteten Arten. Das vom Landkreis Mansfeld-Südharz und von der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra initiierte Projekt „Neophytenmanagement im Landkreis Mansfeld-Südharz“ wird sich dieser Herausforderung stellen und beide invasive Pflanzenarten landkreisweit bekämpfen.“

 

Dabei sei es für den Landkreis besonders wichtig, die Gesundheitsgefährdungen durch den Riesenbärenklau zu minimieren. Das Projekt sehe vor, die reinen Bekämpfungsmaßnahmen über das Jobcenter zu realisieren, welches vier Bekämpfungstrupps mit 32 Teilnehmern und vier Anleitern finanziert. „Um darüber hinaus eine fachliche Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen zu gewährleisten und weitere Bestände der beiden Neophyten zu den bisherigen Kenntnissen zu erfassen, ermöglicht die ELER-Förderung, dass der Landkreis dafür eine wissenschaftliche Bearbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Bearbeiter einstellen kann“, beschreibt die Ministerin das Engagement des Landes in einem Teil des Projektes. Damit werde das Land bei den rechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 unterstützt: „Am besten bekommen wir den Riesenbärenklau gemeinsam in den Griff – durch das effektive und koordinierte Zusammenspiel der jeweils zuständigen Behörden. Der Landkreis und das Land gehen mit gemeinsamen Bekämpfungsprojekt einen beispielhaften Weg“, resümierte die Ministerin.

 

Hintergrund

In der EU geht man von mindestens 12.000 gebietsfremden Arten aus, wovon 10 - 15 % als invasiv gelten. In Sachsen-Anhalt kommen 18 Arten der Unionsliste im Freiland vor, davon sind 10 Arten weit verbreitet und häufig.

In Sachsen-Anhalt kommen 18 Arten der Unionsliste im Freiland vor, davon sind 10 Arten weit verbreitet und häufig. Für die weit verbreiteten Arten müssen zukünftig Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden, um die Auswirkungen zu minimieren und eine weitere Ausbreitung einzudämmen.

 

Die EU-Kommission hat daher die „Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ erarbeitet, die am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Damit schafft die EU erstmals einen für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten.

 

Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 als sogenannte Unionsliste führt 49 invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung auf, für die Bekämpfungs- und Beseitigungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

 

Mit den Maßnahmen sollen die negativen Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert und die Ausbreitung der Populationen eingedämmt werden.