Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Abkommens vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/22751, 19/23435) zugestimmt. Für den Entwurf votierten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich. Mit den Änderungen soll auf Veränderungen im Steuerrecht sowohl in Deutschland als auch in Singapur reagiert werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch.
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss plädiert für eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zum Arbeitslosengeld I. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung der Sperrfristen "als Material" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen, "soweit eine Überprüfung und Anpassung der Gründe für die Sperrfristenregelung angeregt wird, ohne dabei den Schutz der Versichertengemeinschaft außer Acht zu lassen", und das Petitionsverfahren "im Übrigen" abzuschließen.
In der Petition wird darauf verwiesen, dass durch die im SGB III geregelten Sperrfristen das Existenzminimum genauso entzogen werde wie durch Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Zwar hätten Betroffene die Möglichkeit, bei Verhängung einer Sperrfrist Arbeitslosengeld II (Hartz IV) zu beantragen, jedoch dauere das Bewilligungsverfahren mehrere Wochen. Zudem werde das Arbeitslosengeld II auf Grund des Fehlverhaltens, welches zum Eintritt der Sperrzeit geführt hat, gekürzt.
Der Petitionsausschuss macht in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich, "dass das Arbeitslosengeld eine Leistung der Arbeitslosenversicherung ist". Die Mittel dieser Versicherung würden durch die Beiträge der beschäftigten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber aufgebracht. Die Sperrzeit, so heißt es, sei ein Ausfluss dieses Versicherungsprinzips. Sie diene dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme und sei vergleichbar mit den Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen im privaten Versicherungsrecht. "Wer den Versicherungsfall schuldhaft herbeiführt oder seine Beendigung vereitelt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass die Gemeinschaft der Beitragszahler für ihn eintritt", schreibt der Ausschuss.
Das Gesetz bestimme deshalb, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die ihr Beschäftigungsverhältnis lösen und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig Arbeitslosigkeit herbeiführen, in der Regel für eine begrenzte Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Gleiches gelte bei anderem versicherungswidrigem Verhalten, wie etwa einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses, deren Anlass ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers beziehungsweise der Arbeitnehmerin ist, oder die Versäumung eines von der Agentur für Arbeit anberaumten Meldetermins. "Dies gilt jedoch nicht, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund gehandelt hat, heißt es in der Vorlage.
Die Sperrzeitregelung sei insofern unverzichtbar für den Schutz der Versichertengemeinschaft. Gleichwohl gelte es, die Gründe für die Sperrfristenregelung zu überprüfen und anzupassen, urteilt der Petitionsausschuss.
Berlin: (hib/AW) Zeitsoldaten sollen zukünftig in den ersten acht Jahren ihrer Dienstzeit bei besonders schwerwiegenden Verletzungen der Dienstpflicht ohne langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren zeitnah entlassen werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (19/22862) vor. Bislang ist eine Entlassung von Zeitsoldaten auf einfacher disziplinarrechtlicher Ebene nur in den ersten vier Jahren möglich.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Gesetzesvorlage darauf, dass die bestehenden Regelungen des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung nicht mehr ausreichend effizient seien, um zeitnah und angemessen auf schwere Dienstvergehen wie beispielsweise politischen und religiösen Extremismus oder schwerwiegende Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie reagieren zu können. In den Jahren 2017 bis 2019 hätten Disziplinarverfahren von der Aufnahme der Vorermittlungen bis zu ihrer Beendigung durch eine gerichtliche Entscheidung durchschnittlich länger als 30 Monate gedauert. Grund dafür sei die hohe Belastung der Wehrdisziplinaranwaltschaften und der Truppendienstgerichte.
Berlin: (hib/HLE) Ende vergangenen Jahres waren insgesamt 391 Cum/Ex-Fälle mit einem Volumen anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragsteuer in Höhe von 4,3 Milliarden Euro in Bearbeitung. Von diesen Verdachtsfälle seien 245 Fälle mit einem Volumen von 2,1 Milliarden Euro auf das Bundeszentralamt für Steuern und 146 Fälle mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro auf die Länder entfallen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/23536) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23086). Ein Teil der Antworten auf die Kleine Anfrage wurde als VS-Vertraulich eingestuft und als Verschlusssache übermittelt.
Berlin: (hib/PEZ) In Hamburg sind seit Ende 2018 insgesamt 68 Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von insgesamt 118 Megawatt in Betrieb. Dies geht aus der Antwort (19/23139) auf eine Kleine Anfrage (19/22863) der FDP-Fraktion hervor. Stichtag war der 30. Juni 2020. Im Jahr 2018 stellten diese Anlagen 208,9 Gigawattstunden Strom zur Verfügung. Für den so erzeugten Strom wurde eine EEG-Förderung in Höhe von 10,6 Millionen Euro ausbezahlt. Aktuellere Werte lägen nicht vor, erklärt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/STO) Mit Stand vom 7. Oktober dieses Jahres haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung 64 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft befunden, während 66 deutsche Staatsangehörige die Türkei aufgrund von Ausreisesperren nicht verlassen konnten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23029) hervor.
Wie die Bundesregierung darin ferner ausführt, werden ihr nicht alle Fälle von Ausreisesperren gegen deutsche Staatsangehörige in der Türkei zur Kenntnis gebracht. Insofern liege ihr "gegebenenfalls keine vollständige Übersicht zur Anzahl der deutschen Staatsangehörigen, die die Türkei aktuell aufgrund von Ausreisesperren nicht verlassen können, vor".
Berlin: (hib/STO) Die vom Bund zur Extremismus-Bekämpfung für Maßnahmen der Radikalisierungsprävention bereitgestellten Haushaltsmittel sind laut Bundesregierung von 42,78 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 147,68 Millionen Euro im vergangenen Jahr gestiegen. Zugleich stiegen die entsprechenden Haushaltsmittel für Deradikalisierungsprogramme im genannten Zeitraum von 300.000 Euro auf 7,55 Millionen Euro, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/23540) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22753) weiter hervorgeht.