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Aus Ruhestörung wird Tierrettung / Ordnungsamt-Einsätze vom 17. bis 19. Juli

Montag, den 20. Juli 2020

Ruhestörung und Lärm sind zwei Schwerpunkte der Kontrollen des Ordnungsamtes am vergangenen Wochenende gewesen. Die Beamt/innen kontrollierten dabei Freitag- und Samstagnacht Gaststätten und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet. 
 
Neben weiteren Aufgaben des täglichen Dienstbetriebes führten Kräfte des Ordnungsamtes in den Nächten des Wochenendes insgesamt 25 Lärmkontrollen bei Gaststätten und Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet durch. Bei festgestellten Verstößen wurden die Betreiber/innen zur Reduzierung der Lautstärke aufgefordert. Diesen Aufforderungen wurde unmittelbar nachgekommen.
 
Unter anderem wurden die Vollzugsbeamt/innen am Samstagabend gegen 21:00 Uhr zu einer Veranstaltung in Buckau gerufen. Anwohner/innen hatten sich über die enorme Lautstärke eines stattfindenden Rockkonzertes beschwert. Eine Messung ergab einen Schalldruckpegel von 102 Dezibel. Mit der Aufforderung, die Musik leiser zu stellen, zeigten sich die Veranstaltenden nicht einverstanden. Stattdessen wurde das Konzert ganz abgebrochen und gegenüber den Einsatzkräften die Einleitung weiterer Schritte angekündigt.
 
Zu einer weiteren Ruhestörung wurde das Ordnungsamt am gleichen Abend in die Neue Neustadt angefordert. Hier meldete ein Anwohner einen bereits seit anderthalb Tagen bellenden Hund in einer Wohnung. Da das Fahrzeug des Mieters vor Ort festgestellt wurde, in der Wohnung Licht brannte, jedoch nicht auf Klopfen und Klingeln reagiert wurde, stand der Verdacht einer hilflosen Person in der Wohnung im Raum. Die hinzugerufene Feuerwehr konnte die Wohnung über ein angeklapptes Fenster betreten. Der Mieter konnte nicht angetroffen werden. Da der Hund deutliche Anzeichen von Verwahrlosung zeigte, wurde er von den Kräften der Feuerwehr ins nahegelegene Tierheim gebracht.
 
Im Rahmen einer Streifenfahrt stellte das Ordnungsamt am Sonntag ein Kraftfahrzeug fest, das aufgrund abgelaufenen Versicherungsschutzes zur Zwangsstilllegung ausgeschrieben war. Das Auto samt Fahrer wurde zur Gefahrenabwehr angehalten. Die hinzugerufenen Polizeibeamt/innen stellten fest, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde das Auto sichergestellt. Der Fahrer musste die Polizeikräfte zur Dienststelle begleiten.