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Bundesrat für Verschärfung des Waffenrechts

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.03.2018

Der Bundesrat plädiert für eine Verschärfung des Waffenrechts. Mit einem am 2. März 2018 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen.

Abfrage beim Verfassungsschutz

Danach sollen Waffenbehörden vor der Erteilung eines Waffenscheins auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, begründen die Länder ihren Vorstoß. Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle, unterstreicht der Bundesrat. Aktuell haben zudem gewaltbereite „Reichsbürger“ für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.

Dritter Anlauf

Der Gesetzesentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Damit bringt die Länderkammer das Thema bereits zum dritten Mal in den Bundestag ein: Bereits 2012 und 2014 hatte sie gleichlautende Initiativen beschlossen. Beide Male unterfielen die Gesetzesentwürfe jedoch mit Ablauf der jeweiligen Legislatur dem Grundsatz der Diskontinuität. Der Bundestag ist bei der Beratung von Länderinitiativen nicht an Fristen gebunden.