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Schule Grundschule pixabay

Magdeburg-News: Mehr Ärger als Erfolg an Schulen – Bilanz zur Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt


veröffentlicht am Sonntag, 21. Januar 2024

Magdeburg. Die Bilanz zum „Jahrestag“ des Bildungsgipfels von Ministerpräsident Haseloff fällt aus Sicht der GEW Sachsen-Anhalt denkbar schlecht aus. Auf der Habenseite rühmt sich die Landesregierung mit einer geringfügig besseren Unterrichtsversorgung an allen Schulen, obwohl diese immer noch weit entfernt von 100 Prozent ist. Dabei ist zu bezweifeln, ob diese Entwicklung einzig mit der Einführung der Vorgriffsstunde verbunden oder eher ein Ergebnis der Regelung zu den Langzeitarbeitszeitkonten ist.

Das nach unserer Wahrnehmung einzig positive Ergebnis ist, dass Lehrkräfte an Grundschulen – leider auch nicht alle – auf dem Weg zur Entgeltgruppe A 13/E 13 sind.

Offenbar wurde die Vorgriffsstunde durch Ministerpräsident Haseloff am 19. Januar 2023 auf dem sogenannten Bildungsgipfel ohne jegliche organisatorische Vorbereitung verkündet. Anders kann man sich die chaotische Umsetzung der Regelung in den darauffolgenden Wochen nicht erklären. Die notwendige Verordnung wurde erst ca. zwei Monate später veröffentlicht. Die darin enthaltene Zusage, dass man die Vorgriffsstunden monatlich bezahlen will, wurde bisher noch nicht eingehalten. Stattdessen wurden den Schulleitungen fast monatlich neue Erfassungslisten vorgesetzt. Offensichtlich weiß das Bildungsministerium bis heute nicht genau, wie viele Vorgriffsstunden seit April gehalten worden sind. Laut einer kleinen Anfrage (DS 8/1885) von Thomas Lippmann, Bildungspolitischer Sprecher DIE LINKE, schätzt man die Stunden nur ab, die ab dem Zeitpunkt der Einführung möglich gewesen wären. Genaue Zahlen werden nicht genannt.

Die Unterrichtsversorgung an einzelnen Schulen, in den Schulformen und Landkreisen ist weiterhin sehr unterschiedlich und liegt nur in wenigen Schulen bei mehr als 100 Prozent. Nach Auffassung der GEW Sachsen-Anhalt hat vermutlich eher die Einführung von Langzeitarbeitszeitkonten zu einer besseren Unterrichtsversorgung im Land geführt. Dadurch konnten die Lehrkräfte schon zum Beginn des Schuljahres mit der vollen Unterrichtsverpflichtung eingesetzt werden, weil die angesammelten Mehrstunden aus dem Vorjahr zu diesem Zeitpunkt nicht mehr abgegolten wurden mussten.

Weiterhin verlassen noch mehr Lehrkräfte mit Bezug der erstmöglichen Rente den Schuldienst. Dabei sind sie in erster Linie enttäuscht über die fehlende Wertschätzung, die ihnen oftmals nach einer mehr als 40-jährigen Dienstzeit entgegengebracht wird. Statt diese Kollegen im Alter stärker zu entlasten, wurde die Altersermäßigung nach hinten verschoben. Damit forciert man die vorzeitigen Kündigungen zahlreicher Lehrkräfte.
Leider löste die Landesregierung auch ihre Zusage nicht ein, Lehrkräfte und Schulleitungen bei zusätzlichen, administrativen Aufgaben zu entlasten.

Zudem hat sich die Quote der langzeiterkrankten Lehrkräfte kaum verändert, obwohl im Januar 2023 versprochen wurde, Bemühungen zum verstärkten Gesundheitsmanagement für Lehrkräfte zu unternehmen.

Trotz intensiver Anstrengungen der Landesregierung zur Einstellung von Seiteneinsteigenden bleibt die Abbrecherquote im Seiteneinstieg bei ca. 30 Prozent. Gerade die Beschäftigungsbedingungen mit einer vollen Unterrichtsverpflichtung nach einem einmonatigen Einführungskurs ohne die Möglichkeit zur längeren Hospitation bei erfahrenen Lehrkräften dürften dafür Hauptursache sein.

„Das Bildungsministerium erwägt nicht etwa eine Entlastung der Lehrkräfte, sondern denkt sich noch zusätzliche Aufgaben aus, wie u. a. die sogenannte fokussierte Schullaufbahnempfehlung, die zusätzliche Beratungen und Tests schon im dritten Schuljahr und einen eventuellen Probeunterricht vorschreibt. All das führt eher zu noch mehr Ärger und Frust in den Schulen,“ sagt Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt. „Dabei gäbe es wahrscheinlich Beschäftigte, die die Vorgriffsstunde für ihre Schüler[...] auch ohne Zwang mittragen würden, wenn es an anderer Stelle ein Entgegenkommen geben würde.“

Pädagogische Mitarbeiter und Schulverwaltungsassistenten können die Schulen entlasten, in dem sie flächendeckend und in noch größerer Anzahl eingestellt werden, um den Lehrkräften Verwaltungsaufgaben abzunehmen oder sie in ihrer pädagogischen Arbeit zu unterstützen. Doch der Einstellungsstopp der Landesregierung für das Haushaltsjahr verhindert diese Möglichkeit.

Auch die vom Ministerpräsidenten angekündigte Rückkehroffensive von Lehrkräften aus der Verwaltung in den Schuldienst war offenkundig nur ein „Lippenbekenntnis“. Der GEW sind kaum Initiativen der Ministerien bekannt, die für eine Rückkehr in den Schuldienst geworben haben.

Die GEW fordert nach wie vor, das Geld, das durch die unbesetzten Stellen von Lehrkräften entsteht, für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an Schulen auszugeben. Dazu gehören u. a.:

  • der weitere Aufbau von multiprofessionellen Teams in allen Schulen, um die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen,
  • die unbedingte Gewährung von Anrechnungsstunden für zusätzliche Aufgaben, wie u. a. die Betreuung der Seiteneinsteigenden bzw. der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst; auch solche Stunden müssen auf dem Arbeitszeitkonto gebucht bzw. bezahlt werden können,
  • die Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften, um endlich die tatsächlichen Belastungen feststellen zu können, sowie
  • Absprachen mit freien Bildungsträgern, um deren Potentiale für die Schulen nutzen zu können. Dazu müssen solche Angebote über ein halbes Schuljahr entsprechend bezahlt werden.

Text: GEW Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay