header-placeholder


image header
image
Mutter28.08

Politik-News: ISUV - Kindesunterhaltrecht muss sozialer Realität der Trennungseltern entsprechen


veröffentlicht am 28. August 2023

Was lange währt wird endlich gut? Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat sich nun getraut. Seit 12 Jahren wird über die Reform des Unterhaltsrechts für Kinder gesprochen, verschiedene Justizministerinnen und Justizminister haben diese Reform
angekündigt, jedoch immer wieder aufgeschoben. Marco Buschmann ist in ein Wespennest getreten. 
Die Kommentare überschlagen sich, obwohl noch kein Referentenentwurf, geschweige denn ein Gesetzentwurf vorliegt. Bei Unterhaltsempfängern Ablehnung, Kritik, Empörung – unausgesprochen Angst, weniger Kindesunterhalt zur Verfügung zu haben. Unterhaltspflichtigen wiederum geht Buschmann nicht weit genug; sie wollen, dass ihre Betreuungsleistung nicht erst ab 30 Prozent Betreuung berücksichtigt wird. Die
Diskussion ist, obwohl nur ein Eckpunktepapier vorliegt, schon aus dem Ruder gelaufen: „Frauenrechte“ gegen „Männerrechte“, „Väter“ gegen „die Mütter“ – lautstarke Beschwerden und Klagen von beiden Seiten. – Es geht hier um die Kinder, das Kindeswohl, um nichts anderes. Das trägt hoffentlich zu mehr Sachlichkeit bei.
Recht muss immer auch sozialen Realitäten Rechnung tragen. Die Düsseldorfer Tabelle – formal kein Gesetz, aber faktisch - geht davon aus, dass nur ein Elternteil Unterhaltsschuldner ist, der andere schuldet Barunterhalt. Die Maxime lautet: Einer bezahlt, Einer betreut. Das mag in den sechziger Jahren richtig gewesen sein. Inzwischen ist dieser Standpunkt längst überholt. Immer mehr Frauen sind oder müssen schon in der Ehe vollzeitig oder zumindest in Teilzeit erwerbstätig sein, ansonsten reicht das Familieneinkommen aufgrund erheblichen Anstiegs der Lebenshaltungskosten nicht.

Erwerbstätigkeit ist umso notwendiger nach der Trennung, wenn doppelte Kosten anfallen. Sind beide Eltern berufstätig, kann am ehesten Elternarmut,
Scheidungsarmut und somit auch Kinderarmut vermieden werden. Mittelfristig lässt sich nur so auch Altersarmut vermeiden. Alle Parteien, alle Politiker/Innen wissen das, vermeiden aber ein klare Ansage. Warum eigentlich? - Ganz praktisch bedeutet das: Mehr Familienarbeit für Väter, mehr Lohnarbeit für Mütter. Buschmann stellt der Reform des Kindesunterhaltsrechts die Maxime voran: Beide betreuen, Beide bezahlen. Das entspricht in vielen Fällen der sozialen Realität. Beide Elternteile wollen sich um die Betreuung kümmern, wenn man sie denn lässt. Das ist gut
für die Kinder, denn sie brauchen beide Eltern, gerade nach der Trennung. Das ist praktisches Kindeswohl, praktizierte Trennungselternschaft.

Beim Interessenverbandverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV) machen wir die Erfahrung, dass sich das Bewusstsein der meisten Eltern in Richtung gemeinsame elterliche Sorge und gemeinsame Betreuung bewegt. Allerdings bedarf es noch Überzeugungsarbeit, daher kann eine Reform des Kindesunterhaltsrechts nicht isoliert gesehen werden. Wichtig ist Mediation und Coaching gleich nach der Trennung. Bei unseren Coaching Gesprächen machen wir täglich die Erfahrung, dass sich in der Situation zwischen den Eltern noch sehr viel verhandeln und vereinbarenlässt, sowohl in Bezug auf Betreuung als auch in Bezug auf Unterhalt. Es fehlten bisher eben nur zeitgemäße Vorgabe. Also bitte weiter so, Herr Minister.



Text / Foto:  Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Sachsen-Anhalt, / pixabay
Kontakt: Manfred Ernst, Tel. 0170 5484542, E-Mail: m.ernst@isuv.de