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Polizei pixabay neu

Polizei-News: Bahnverkehr - Mehrere Kühe am und im Gleis


veröffentlicht am 28. Juli 2023

Am Donnerstag, den 27. Juli 2023 teilte die Notfallleiststelle der Bahn der Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 19:00 Uhr mit, dass ein Triebfahrzeugführer mehrere Kühe am Gleis festgestellt hatte. 
Betroffen war hierbei die Bahnstrecke Magdeburg - Oebisfelde, im Bereich der Ortslage Bösdorf. Daraufhin wurden durch die Bahn alle betroffenen Lokführer informiert und eine Streife der Bundespolizei begab sich zum Ereignisort. Die Bundespolizisten stellten gegen 19:45 Uhr die Tiere fest, verbrachten diese aus dem Gefahrenbereich und versuchten den Halter zu ermitteln. 

Gegen 20:00 Uhr ging eine weitere Meldung des zuständigen Fahrdienstleiters ein. Auch am Bahnübergang Rätzlingen befanden sich zehn weitere Kühe. Daraufhin wurde eine Streckensperrung veranlasst. Der Halter traf vor Ort ein und die Kühe konnten eingefangen werden. Um 20:47 Uhr konnte die Strecke wieder frei gegeben werden. Von der Sperrung waren zwei Züge betroffen und es kam zu 27 Minuten Verspätung. Die Ursache des Ausbruchs der Tiere ist derzeit noch unklar und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. 

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen: Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Tieren ist daher auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in solchen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. 
Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus. In diesem aktuellen Fall ging glücklicherweise alles gut und es kam zu keinen gravierenden Schäden.





Text / Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg / pixabay