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Polizei-News: Verurteilung zu 2600 Euro oder 130 Tage Ersatzfreiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen Betäubungsmittelgesetz


veröffentlicht am 27. Juni 2023

Gesuchter hat wieder Drogen dabei
Magdeburg (ots). Am Montag, den 26. Juni 2023 ging den Beamten der Bundespolizeiinspektion Magdeburg ein großer Fisch ins Netz: 

Gegen 16:20 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei eine männliche Person mit einem Fahrrad im Personentunnel fest. Der 31-Jährige wurde aufgefordert sich auszuweisen. Die Überprüfung seiner persönlichen Daten in der Fahndungsdatei der Polizei ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. So entschied das Amtsgericht Helmstedt im Dezember 2022, dass der Deutsche wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Geldstrafe von 2600 Euro zu zahlen oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen zu verbüßen hat. 

Da der Gesuchte weder die geforderte Geldstrafe zahlte, noch sich der ergangenen Ladung zum Strafantritt stellte, wurde am 7. Juni 2023 der Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erlassen. Die Beamten eröffneten den Gesuchten diesen, nahmen den Mann fest und mit zur Dienststelle. Beim Betreten dieser durchsuchten die Bundespolizisten den Festgenommenen zur Eigensicherung. Dabei wurden mehrere Klipptütchen mit Betäubungsmitteln aufgefunden und beschlagnahmt. 

Der Mann konnte den geforderten Geldbetrag, auch nach einem Telefonat mit einer vertrauten Person, nicht bezahlen. Daher wurde er am selbigen Tag an die Beamten einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde über den Aufgriff und den Verbleib der Person durch die Bundespolizisten informiert. 
Dem Mann droht nun ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.


Text / Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg / pixabay