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Freibad Kinder pixabay

Magdeburg-News: Im Freibad bestohlen? Wann die Versicherung zahlt und wann nicht



veröffentlicht am Sonntag, 18. Juni 2023

Magdeburg/Hamburg. Die hochsommerlichen Temperaturen locken derzeit viele Badegäste an. Leider deponieren viele ihre Wertsachen unbedacht auf der Freibadwiese, während sie sich im Wasser abkühlen. „Badegäste können nicht immer mit Versicherungsschutz rechnen, wenn sie im Freibad bestohlen werden. Die Hausratversicherung zahlt bei Raub, räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Lassen Badegäste ihre Wertsachen unbeaufsichtigt auf der Liegewiese oder einem anderen Ort im Freibad liegen und werden bestohlen, fällt dies unter den sogenannten ‚einfachen Diebstahl‘. In einem solchen Fall sehen Bestohlene von ihrer Hausratversicherung keinen müden Cent – unabhängig davon, ob diese eine Außenversicherung enthält, die vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindliche Wertsachen schützt. 

Auch Badegäste, die ihre Wertsachen in einem Spind einschließen, der im Freien steht, gehen leer aus. „Sind die Wertsachen jedoch in einem Spind eingeschlossen, der sich in einem Gebäude des Schwimmbads befindet, stehen die Chancen besser: Bricht eine Person den Spind auf, handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist, ebenso wie ein Raub, von der Hausratversicherung gedeckt“, sagt Boss.

Werden Badegäste mit Drohungen wie ‚Geld und Handy her oder es knallt!‘ zur Herausgabe ihrer Wertsachen gedrängt, stuft die Hausratversicherung dies als räuberische Erpressung ein und würde den Verlust zum Neuwert erstatten.

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.


Text: Bund der Versicherten e. V.
Foto: pixabay