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Polizei-News: Betrüger kann 1.700 Euro Geldstrafe nicht zahlen - Gefängnis


veröffentlicht am 18. Mai 2023

Magdeburg (ots). Am Dienstag, den 16. Mai 2023 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Vormittagsstunden im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofes einen Reisenden. 
Die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien mit dem Datenbestand der Polizei ergab, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg seit dem 16. März dieses Jahres nach dem 31-Jährigen per Vollstreckungshaftbefehl suchte. Demnach wurde der Deutsche bereits im Oktober 2022 wegen Betruges durch das Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1700 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tagen verurteilt. Da der Gesuchte weder die Geldstrafe beglich, noch sich, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem Mann, nahmen ihn fest und zunächst mit zur Dienststelle. Da er keine Möglichkeit hatte, den offenen Geldbetrag zu tilgen, übergaben ihn die Bundespolizisten anschließend an eine Justizvollzugsanstalt. 
Die ausschreibende Behörde informierten die Einsatzkräfte abschließend über die Vollstreckung des Haftbefehls und den Verbleib des Mannes.

Text / Foto: Bundespolizeiinspektion Magdeburg / pixabay