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Sicherheitsbranche in Deutschland – Ein Millionenmarkt


Die Sicherheitsbranche in Deutschland boomt. Jeder Mensch wünscht sich Sicherheit, sei es in Bezug auf die eigenen Besitztümer, die Privatsphäre oder die Gesundheit. Somit ist es kaum verwunderlich, dass deutsche Sicherheitsunternehmen alle Hände voll zu tun haben – Tendenz steigend.

 Der deutsche Sicherheitsmarkt

 Die Sicherheitsbranche in Deutschland ist nicht nur ein Millionenmarkt. Laut Statista Branchenreport "Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien in Deutschland 2021" beläuft sich der geschätzte Umsatz der Branche im Jahr 2021 auf 9,1 Milliarden Euro. Davon entfallen rund 91,6 Prozent auf die Unterbranche „Private Wach- und Sicherheitsdienste“.

 Tatsächlich gibt es neben den öffentlichen Wachdiensten, wie beispielsweise der Polizei, immer mehr private Sicherheitsunternehmen, die ihre Dienste im Bereich Personen-, Objekt- und Veranstaltungsschutz anbieten.

 Welche Aufgaben zählen zum Sicherheitsgewerbe?

 Das Aufgabenspektrum der Sicherheitsdienste in Deutschland ist breit und hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Die drei wichtigsten Elemente sind:

  • Personenschutz: Dabei dreht sich alles um den Schutz von Personen, die sich in potenziellen Gefahrensituationen befinden. Der Personenschutz wird häufig prominenten Persönlichkeiten, aber auch Staatsmännern/Staatsfrauen gewährt.
  • Veranstaltungsschutz: Beim Veranstaltungs- und Konferenzschutz geht es im Wesentlichen um Kassen- und Einlasskontrollen.
  • Objektschutz: Speziell qualifiziertes Personal übernimmt die Absicherung von Objekten.

Zum Bewachungsgewerbe zählen darüber hinaus Dienstleistungen wie Ladenüberwachung, Brandschutz, Alarmaufschaltung, Revierdienst und Flughafenservice. Neben den ausführenden Tätigkeiten übernehmen viele Wachschutzunternehmen häufig auch eine Sicherheitsberatung.

Die Sicherheitsbranche nach § 34a Gewerbeordnung

Sicherheitsmitarbeiter müssen grundsätzlich eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ablegen, insbesondere, wenn es um die Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr oder die Berechtigung für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum geht. Die Prüfung ist daneben zwingend für die Bewachung im Eingangsbereich von Diskotheken und den Schutz vor Ladendiebstahl erforderlich.

Das Bewachungsgewerbe ist in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ausführlich und klar definiert. Der Wirtschaftszweig beinhaltet dabei die gewerbsmäßige Bewachung von Eigentum und Leben. Wer ein solches Gewerbe betreiben möchte, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Dafür sind spezielle Auflagen zu erfüllen.

Laut Gewerbeordnung sind die wichtigsten Voraussetzungen die notwendigen Sicherheiten oder Mittel sowie eine erforderliche Zuverlässigkeit, um die Anforderungen dieser Tätigkeit erfüllen zu können. Darüber hinaus muss eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer vorliegen.

Der Paragraph 34a GewO sagt zur Zuverlässigkeit unter anderem aus:

„Die erforderliche Zuverlässigkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person

  • Mitglied in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  • Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes […], festgestellt hat, war und seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
  • einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes […] verfolgt oder unterstützt oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt hat.“

Letztendlich geht es darum festzustellen, ob der Antragsteller jüngst Mitglied einer verfassungswidrigen Organisation oder Partei war. Die zuständige Behörde muss zur Überprüfung der Zuverlässigkeit laut Gesetz verschiedene Informationen einholen, zum Beispiel eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1. Weitere Informationen dazu finden sich im § 34a Gewerbeordnung.

Gut zu wissen: Bei der Ausübung der Bewachungstätigkeiten darf das Sicherheitspersonal ausschließlich solche Rechte anwenden, die jeder zum Zwecke der Selbsthilfe oder im Falle von Notwehr besitzt. Gemäß § 34a GewO dürfen diese Rechte nur dann geltend gemacht werden, wenn eine zwingende Notwendigkeit in der Situation vorliegt.

Welche Aufgaben umfasst der Personenschutz?

Ein Wachmann, der im Bereich Personenschutz arbeitet, sollte sich fortlaufend weiterbilden und seine Kenntnisse auf einem aktuellen Stand halten. Idealerweise legt er eine Waffensachkundeprüfung ab.

Der Personenschutz bezieht sich vor allem auf die Bewachung von Personen in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die zu schützende Person nicht zu Schaden kommt. Personenschützer haben zum einen die Aufgabe, Personen zu sichern, die sich wegen ihrer Lebensumstände in Gefahr befinden. Zum anderen schützen sie Personen des öffentlichen Lebens, die einem gewissen Risiko ausgesetzt sind.

Wie alle Tätigkeiten muss der Begleitschutz eines privaten Wachschutzunternehmens den § 34a der Gewerbeordnung erfüllen. Dafür ist es erforderlich, dass der Personenschützer die bereits erwähnte Sachkundeprüfung ablegt. In Deutschland gibt es ansonsten noch keinen entsprechenden Ausbildungsberuf. Umso wichtiger ist es, dass sich die Mitarbeiter einer Security-Firma dahingehend weiterbilden. Neben der Sachkundeprüfung und der Waffensachkundeprüfung können sie ergänzend ein Fahrsicherheitstraining absolvieren, einen Selbstverteidigungskurs belegen oder eine Psychologie- und Rechtsweiterbildung abschließen.

Welche Tätigkeiten beinhaltet der Objektschutz?

Wie eingangs erwähnt, erfolgt der Objektschutz in Deutschland neben der Polizei und dem Militär zunehmend durch private Sicherheitsunternehmen. Dabei sind vor allem privat, wirtschaftlich und staatlich genutzte Objekte wie Geldtransporte, Großfahrzeuge, Anlagen oder Gebäude zu schützen.

Der Objektschutz basiert auf einer Einschätzung der Gefahren oder aber auf konkreten Anhaltspunkten. Die Sicherheitsmitarbeiter übernehmen im Rahmen des Objektschutzes folgende Aufgaben:

  • Durchsuchung von Sachen und Personen
  • Stellungen
  • Einlasskontrollen (einschließlich der Identitätsfeststellung)
  • Vorkontrollen
  • Observationen
  • Bestreifung

Gut zu wissen: Im deutschsprachigen Raum ist seit Anfang des letzten Jahrhunderts immer wieder von der Wach- und Schließgesellschaft die Rede. Die Etablierung dieses Gewerbes ist auf das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis der Bürger und Unternehmen zurückzuführen, welches sie im Zuge der wachsenden Industrialisierung entwickelten. Eine Wach- und Schließgesellschaft übernimmt für gewöhnlich die Bewachung von Parkplätzen, Fabrikanlagen und anderen Objekten. Inzwischen ist diese Bezeichnung des Objektschutzes eher traditionell geprägt.

Zusammenfassung zum Sicherheitsgewerbe in Deutschland

Die Aufgaben der Sicherheitsbranche in Deutschland sind vielfältig. In erster Linie sind Sicherheitsdienstleister für den Personen,- Veranstaltungs- und Objektschutz zuständig. Beim Personenschutz geht es darum, die Sicherheit von Personen (zum Beispiel prominente Persönlichkeiten) zu gewährleisten, die sich in potenziellen Gefahrensituationen befinden. Beim Objektschutz übernimmt speziell qualifiziertes Personal den Schutz von Objekten.

Die gesetzliche Grundlage für das Bewachungsgewerbe bildet der § 34a der Gewerbeordnung (GewO). In den letzten Jahren ist der Bedarf deutlich gestiegen. Die Sicherheitsbranche, die sowohl öffentliche Wachdienste wie die Polizei und das Militär als auch private Wachdienstleister einschließt, ist heute ein Millionenmarkt.


Text / Foto: Kreinau / pixabay