Berlin: (hib/DES) Die Mehrzahl der Länder hat Finanzhilfen aus „dem Digitalpakt Schule, den Kommunalinvestitionsförderungs
Für die Förderung der Glasfasererschließung von Schulen, die im Rahmen des Breitbandförderprogrammes des Bundes geschieht, werde ein breiter Schulbegriff verwendet, der nicht nach Trägerschaft differenziert. Eine Initiierung von Breitbandausbauprojekten erfolge durch die Kommunen und Landkreise. Ihnen obliege daher auch die Entscheidung, nach welchen Kriterien sie „die zu erschließenden Schulen bündeln und Fördermittel für deren Breitbanderschließung beantragen“.
Berlin: (hib/DES) Von 2020 bis 2024 sollen 30 zusätzliche Alexander von Humboldt-Professuren (AHP) auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz vergeben werden. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/32468) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32045). Durch die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderte AHPs werde fürinternationale Wissenschaftler am Forschungsstandort Deutschland eine dauerhafte Perspektive geschaffen. Zusätzlich vergebe die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) jährlich knapp 1.000 Forschungsstipendien an internationale Wissenschaftler für befristete Forschungsaufenthalte.
Durch den jährlich erscheinenden Bericht „Wissenschaft Weltoffen“ des Deutsch Akademischen Austauschdienst (DAAD) und des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) sowie einer Reihe von Studien könne die Bundesregierung die Wanderungsbewegung des wissenschaftlichen Personals bewerten. Für 2022 plane der DAAD eine umfassende Studie über internationale Wissenschaftler in Deutschland. Durch die Studie sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie unter anderem die Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort gesteigert werden kann und wie die Zugangswege in das deutsche Hochschul- und Forschungssystem für internationale Wissenschaftler verbessert werden können. Zur Frage, wie viele Akademiker in den letzten zehn Jahren ein- beziehungsweise ausgewandert sind, liegen der Bundesregierung nach eiegner Auskunft keine Daten vor.
Berlin: (hib/PK) Das Bundeskanzleramt hat im Januar 2020 keine Korrekturen von Berichterstattungen bei Medien veranlasst. Das geht aus der Antwort (19/32377) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/32097) der AfD-Fraktion hervor.
Das Kanzleramt gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und ein Hinweis für geeignet und angemessen erachte werde.
Berlin: (hib/HAU) Die Zahl der Paketsendungen in Deutschland ist laut Bundesnetzagentur von 1,71 Milliarden im Jahr 2010 auf 3,06 Milliarden im Jahr 2019 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32272) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32031) hervor. Wie sich das Sendungsaufkommen je Verkehrsträger entwickelt hat, ist der Regierung nach eigener Aussage nicht bekannt.
Berlin: (hib/HAU) Eine diversifizierte Erdgasimportstruktur trägt aus Sicht der Bundesregierung dazu bei, die Versorgungssicherheit Deutschlands zu erhöhen. Dies gelte gerade auch für die Eigenproduktion oder Importe aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), heißt es in der Antwort der Regierung (19/32276) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32047). Importe der Partner aus den EWR-Staaten, namentlich den Niederlanden und Norwegen, böten dabei den Vorteil kurzer Pipelinewege. Diese Staaten seien der Bundesrepublik durch die Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum beziehungsweise als Mitgliedstaaten der Europäischen Union partnerschaftlich verbunden.
Gefragt nach der heimischen Erdgasförderung heißt es in der Antwort, diese stütze die Versorgungssicherheit und generiere inländische Wertschöpfung. „Die Entscheidung über konkrete Förderanträge trifft jedoch das betroffene Bundesland.“
Berlin: (hib/HAU) Bei dem Europäischen COVID-19-Gesundheitssiegel handelt es sich laut Bundesregierung um ein Angebot, „das aber keine Bindungswirkung entfaltet“. Da der Europäischen Kommission in diesem Bereich auch nach eigenem Verständnis die Kompetenz für weitergehende Vorschläge fehle, werbe sie bei den Mitgliedstaaten für die Einführung eines freiwilligen, europaweit gültigen „COVID-19-Gesundheitssiegels“,
Nach Aussage der Regierung hat die deutsche Tourismuswirtschaft bereits eigene Instrumente entwickelt, die beispielsweise das Vertrauen inländischer und ausländischer Gäste in die hohen Hygienestandards deutscher Beherbergungsbetriebe aufrechterhalten. Hinreichend sichergestellt seien diese Standards durch engmaschige behördliche Auflagen und Kontrollen. Darüber hinaus existiere bereits eine Vielzahl von Labels. „Die Einführung des EU-Gesundheitssiegels in Deutschland hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der bekannten Positionierung der Länder daher nicht vorgesehen“, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/HAU) Eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen ist nach Ansicht der Bundesregierung unter dem aktuellen EU-Rechtsrahmen zwingend geboten. Die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber unterlägen einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur in unmittelbarer Anwendung europäischen Rechts, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32533) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32119). Nach dem geltenden Rechtsrahmen müssten der Wasserstoff- und der Erdgasnetzbetrieb „regulatorisch zwingend getrennt betrachtet werden“. Eventuell bestehende Kostenrisiken wären daher derzeit aufgrund der eindeutigen europarechtlichen Vorgaben getrennt zu betrachten, schreibt die Regierung.
Die Diskussion um eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen und die Allokation von Kostenrisiken habe eine starke europäische Dimension. Es sei zu erwarten, dass die für Ende dieses Jahres angekündigte Überarbeitung der geltenden EU-Regeln für den Gasmarkt (Gasrichtlinie und Gasverordnung) der Europäischen Kommission auch Anhaltspunkte für die weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft enthalten wird. In diesem Zusammenhang könne es erforderlich werden, die getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen sowie Risiken einer gemeinsamen Regulierung erneut zu betrachten und zu bewerten. „Es ist dabei aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, dass den Mitgliedstaaten auch bei einer europäischen Lösung hinreichende Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Regulierung verbleiben und die zukünftige Regulierung des reinen Wasserstoff- und des Erdgasnetzes effektiv aufeinander abgestimmt werden“, heißt es in der Antwort.
Berlin: (hib/MWO) Nach Korrekturbitten des Bundesamts für Justiz (BfJ) im Januar 2020 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Mit ihrer Kleinen Anfrage (19/32589) wollen die Abgeordneten erfahren, ob und aus welchen Anlässen, ob mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, das BfJ bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen hat und welche Stelle für Korrekturbitten des BfJ an Medien zuständig ist. Die Kleine Anfrage ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.