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BMVI fördert kostenlose Mietwagen für medizinisches Personal

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Dienstag, den 28. April 2020

Sonderaufruf Ersatzmobilität für Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren

Kostenfreie Leihwagen für den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort: Bundesregierung startet einen Sonderaufruf für bessere Mobilität von Klinikpersonal

Anlass für den Sonderaufruf ist die COVID-19-Pandemie, deren Auswirkungen die gesamte Gesellschaft - insbesondere Personal in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Corona-Testlaboren - vor besondere Herausforderungen stellt und die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen gefährdet.

Ziel ist es, diesem Personal kurzfristig eine kostengünstige Ersatzmobilität in Form von kostenlosen Leihwagen bei teilnehmenden Autovermietungen anbieten zu können.

Bundesminister Andreas Scheuer:

Wir wollen Menschen, die in systemrelevanten medizinischen Einrichtungen wie Kliniken, Pflegestationen oder Corona-Testlaboren arbeiten, schnell und unbürokratisch unterstützten. Wir machen es möglich, dass sie Mietwagen für den Arbeitsweg nutzen können. Die Kosten übernimmt der Bund. Insgesamt stellen wir 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit nutzen und unterstützen wir die Mietwagenunternehmen, die derzeit einen massiven Einbruch erleben. Sie können nun günstige Angebote machen. Eine echte Win-Win-Situation für medizinisches Personal und Wirtschaft. 

Sachinformation:

-  Das BMVI will insgesamt 10 Millionen Euro über das bestehende Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ zur Verfügung stellen.

-  Die Anträge auf Förderung sollen von den teilnehmenden Mietwagenfirmen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

-  Die Kosten für die Miete wird vom Bund zu 100% erstattet.

Konditionen für die Förderung:

-  Arbeitsnachweis durch den Arbeitgeber (Klinik, Pflegeeinrichtung, Corona-Testlabor)

-  Kosten pro Leihwagen maximal 400 Euro brutto/Monat

-  Versicherungsschutz (Haftpflicht und Kasko mit Eigenbeteiligung des Fahrers in Höhe von 175 Euro) eingeschlossen

-  125 Freikilometer pro Tag eingeschlossen.

-  Geförderter Mietzeitraum pro Person maximal 1 Monat.

-  Benzinkosten sind vom Fahrer selbst zu tragen.

Start des Programms:

Das Förderprogramm ist seit Montag, den 27.04.2020, bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestartet.
Laufzeit der Förderung: 2 Monate.