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01.03.2020 IST ES SOWEIT: DAS MASERNSCHUTZGESETZ TRITT IN KRAFT
Was
das bedeutet? Die BKK Mobil Oil bringt die wichtigsten Fakten auf den Punkt.
„Die
Zahl absoluter Impfgegner steigt, da viele die Erkrankungen nicht mehr kennen
und die Gefahr dieser Erkrankung zu gering einschätzen“, erklärt Kinder- und
Jugendärztin Dr. Annette Lingenauber. „Daher hat der Gesetzgeber nach langer
Zeit von seinem Recht Gebrauch gemacht und die Pflichtimpfung entschieden.“ Mit
Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes müssen Eltern gegenüber der Schule oder
Kita nachweisen können, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind.
Dieser
Nachweis gilt ebenfalls für Erwachsene, die in Gemeinschafts- oder
Gesundheitseinrichtungen tätig sind. Die Masernimpfung wird im Impfausweis oder
gelben Kinderuntersuchungsheft als Nachweis vermerkt.
Kinder
und Erwachsene, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden
oder arbeiten, müssen den Nachweis bis spätestens 31.07.2021 erbringen.
Geschieht das nicht, droht zum Beispiel den Eltern von betreuten Kindern ein Bußgeld
in Höhe von 2.500 Euro – oder der Verlust des Kitaplatzes.
Die
Pflichtimpfung ist gesundheitlich ein enorm wichtiger Faktor: „Nach einer
Masernerkrankung ist das Immunsystem für bis zu drei Jahren geschwächt. Die
betroffenen Kinder erkranken wiederholt an Infekten. Nach einer Masernimpfung
besteht dieses Risiko nicht“, so Dr. Annette Lingenauber.
Weitere
Fakten zum Masernschutzgesetz gibt es unter: bkk-mobil-oil.de/masernimpfpflicht.
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/ Foto: © 2020 BETRIEBSKRANKENKASSE BKK - MOBIL OIL